747
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 747
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1418 März 2
Original dating
Original dating
Datum anno Domini millesimo quadringentesimo XVIII° feria quarta ante dominicam Letare
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Johann (Hans) von Hutten, Sohn des Ludwig von Hutten, und seine Ehefrau Margarete (Grethe) bekunden, dass sie ihre drei Besitzungen in Dorf und Mark Herolz - das Gut des Müllers, das von Johann (Henne) Leer bearbeitete Gut und das von Johann (Henne) Loiße bearbeitete Gut - mit allem Zubehör dem Geistlichen Johann von Spangenberg für 60 Gulden verkauft haben. Von jedem der Güter ist jährlich an Michaelis [September 29] ein Zins von einem Fuldaer Viertel Weizen, einem Fuldaer Viertel Hafer, sechs Tournosen Geld, zwei Sommerhühnern und - an Weihnachten [Dezember 25] - Weisat (wysunge zu Wynachten) zu zahlen. Wenn die drei Güter nicht bearbeitet werden oder nicht liefern können, soll der Käufer seine Rente binnen 14 Tagen nach einer Mahnung von anderen Gütern erhalten. Als Bürgen werden die Knappen Hermann von Ebersberg genannt von Weyhers (Wygers) und Simon von Spahl (Spala), beide Schwager des Johann von Hutten, eingesetzt. Jeder von ihnen ist mit Mann und Knecht in einem Wirtshaus in Fulda, Bischofsheim [Bischofsheim an der Rhön] oder Poppenhausen zum Einlager verpflichtet; sie sollen sich nicht untereinander vertreten. Johann von Hutten verspricht den Bürgen Schadlosigkeit. Ausscheidende Bürgen werden binnen eines Monats nach Mahnung ersetzt. Der Verkäufer bürgt für die Einhaltung der Bürgschaftspflichten durch die Bürgen. Der Wiederkauf wird vorbehalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Sealer
Sealer
Johann von Hutten
Hermann von Ebersberg genannt von Weyhers
Simon von Spahl
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Information / Notes
Additional information
Additional information
Gemäß einer zeitgenössischen Dorsalnotiz war Johann von Spangenberg Pleban von Herolz.
Als Weisat wird eine freiwillige Abgabe in Naturalien [später in Geldform] zu besonderen Anlässen an den Grundherrn bezeichnet, vgl. Grimm, Wörterbuch, Bd. 28, Sp. 1009 f.
Representations
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