HHStAW Bestand 170 I Nr. U 255

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Gräfin Anna zu Nassau bekennt, daß sie das Haus und Gut zu Kammerstein nicht durch das Reich wieder einlösen lassen werde ohne Einwilligung ihres Sohnes, des Grafen Johann von Nassau, daß sie ihm aber im Falle der doch notwendig werdenden Einlösung seine Pfandsumme von 2000 Pfund und 1200 Gulden vorauszahlen werde, des he brife hat von dem Keyser, daß sie die Lösungssumme zu ihrem und ihrer Kinder Nutzen verwenden solle und nur 400 Mark zu einer Seelstiftung, daß sie ferner ihrem Sohn Johann jährlich 108 Mark zu geben hat für eine Reihe von genannten Einkünften, dem Wein zu Laurenburg, eine Weingülte zu Dausenau, den Hof zu Zeuzheim, den Hof zu Rödchen, das Gut zu Heftrich, Korn von der Mühle zu Hadamar, Hafer zu Nentershausen, die halbe Wiese zu Schneppenhausen, Geflügel zu Weidenhan und in der Estener eygin und andere.

Datierung 

1336 November 11

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Regest Mummenhoff, Die Besitzungen der Grafen von Nassau in und bei Nürnberg 64; aus Marburg 1884

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde