1400
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 1400
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1508 Januar 5
Original dating
Original dating
Geben uff der heylligen drey Konige abent anno Domini millesimo quingentesimo octauo
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Konrad (Contze) Pfiffer und seine Ehefrau Elisabeth (Elsa) bekunden für sich und ihre Erben, dass sie mit Heinrich (Heintze) Spengeler und seiner Ehefrau Katharina (Kethe) einen Tausch ihrer Häuser in Fulda vorgenommen haben. Heinrich Spengeler und seine Ehefrau Katharina haben ihnen ihr Haus am Holzmarkt, gelegen zwischen den Häusern des Mathias (Mathis) Windenmacher (Wyndenmechern) und des Johann (Henne) Rytze [?], zu erblichem Besitz öffentlich vor Schultheiß und Stadtgericht übertragen. Darauf haben Konrad Pfiffer und seine Ehefrau ihnen ihr Haus am Sonnabend-Markt (Sonnabeths Martte), gelegen zwischen den Häusern von Heinrich (Heintzen) (Smeltzen) und Hermann (Menten), zu erblichem Besitz mit allen Rechten und Zubehör übertragen. Aufgrund eines Schiedsspruchs zahlt Heinrich Spengeler ihnen zudem 140 Gulden Frankfurter Währung, deren Erhalt Konrad Pfiffer und seine Ehefrau ihm quittieren. Konrad Pfiffer und seine Ehefrau Katharina versichern, dass ihr Haus nicht mit Zinsen belastet ist. Heinrich Spengler und seine Ehefrau dürfen den Flecken hinter dem Haus überbauen; der Wasserablauf (wasserfall und dach drauffe) des Fleckens führt auf der einen Seite bei Heinrich (Smeltzen) in die [Hof-]Ecke (in den wingkel), auf der anderen bei Hermann (Menten) in den Hof; mit den Anrainern sollen sie sich noch über die Ableitung des Wassers näher verständigen. Konrad Pfiffer und seine Ehefrau leisten Währschaft und treten für sich und ihre Erben alle Erbrechte ab. Da der Hof mit allem Zubehör vom Schultheiß in Fulda als Bürgergut zu Lehen vergeben worden ist, haben sie das Lehen dem Konrad (Contz) von Lüder (Lutter), derzeit Schultheiß in Fulda, aufgesagt. Sie haben ihn gebeten, das Lehen an Heinrich Spengeler und seine Ehefrau zu übertragen und diese Urkunde zu besiegeln. Konrad von Lüder bekundet, dass er das Lehen wieder aufgenommen und an Heinrich Spengler und seine Ehefrau Katharina als Erblehen verliehen hat. Das Lehen ist nicht mit Zins belastet. Bede und die Rechte (gerechtikeyt) der Stadt Fulda bleiben von der Belehnung unberührt. Konrad von Lüder besiegelt die Urkunde auf Bitte Konrad Pfiffers und seiner Ehefrau Elisabeth von Amts wegen, doch ohne Schaden für sich und seine Erben. Tausch, Aufsage (uffgifft) und Belehnung haben die Schöffen einstimmig als rechtskräftig erkannt. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Sealer
Sealer
Konrad von Lüder
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (leicht beschädigt)
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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