Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1318

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1496 August 12
Originaldatierung Originaldatierung
... der geben und gescheen ist uff Freitag nach Laurencii martiris anno Domini M° CCCC° XCVI

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Marschall Simon von Schlitz, Albrecht von Trümbach, Simon von Schenkwald und Simon von Merlau, haben eine Einigung zwischen [Johann von Henneberg], Abt von Fulda, und den von Haun vereinbart. Sie bekunden, dass sie den Streit vom Vortag [1496 August 11] zwischen Philipp von Haun und Giso von Haun geschlichtet haben. Sie treffen Verabredungen wegen eines neuen Burgfriedens. Philipp hat versucht zu verhindern, dass Giso mit einer geladenen Armbrust (gespanten armust) auf dem Feld vor Burghaun in den ihn angehenden Vertrag (scheid) mit dem Abt einwilligt. Er ist ihm entgegengelaufen und etliche mit ihm. Daraufhin [?] hat sich Philipp entfernt (entsessen) und musste [?] wieder sein Pferd besteigen, um sich zu schützen. Er hat sich in die große Kemenate begeben, um sich dort nur dem Abt als seinem Landesherrn und Lehnsherrn zu übergeben. Er fordert, dass den Freunden [?] des Giso nicht mehr sein Dorf anvertraut (warten) werden soll [?]. Aussage Gisos: Er habe gegen Philipp seine Armbrust (armust) verwendet, doch ist er ihm nicht so nah gekommen, dass er Schaden daraus hat erleiden können. Sie seien Feinde, doch soll der Abt nicht darunter zu leiden haben [?]. So hat sich dann Philipp von ihm getrennt und ist in den Burgfrieden ausgewichen und hat sich dort wissentlich [?] aufgehalten und auch danach noch Handlungen gegen den Burgfrieden unternommen. In Anbetracht des Eigentums und des Öffnungsrecht des Abtes an Burghaun haben alle von Haun einträchtig entschieden, dass die große Kemenate in Burghaun Eigentum des Abtes ist. Die Ehefrau des Johann (Hans) von Haun kann jedoch mit ihren Jungfrauen und Mägden auf Kosten ihrer Schwager dort bleiben. Die anderen Frauen mit ihren Jungfrauen und Mägden können sich in den anderen Häusern bei der großen Kemenate aufhalten. Die Knechte und das Gesinde der von Haun sollen sich dagegen nicht in der großen Kemenate aufhalten; Georg (Jorge), Willhelm, Philipp, Giso und Johann von Haun erklären dies an Eides statt. Wenn die Frauen oder jemand an ihrer Stelle etwas zur Gewohnheit werden lassen, das dem Abt oder der Burg zum Schaden gereicht, wollen sie davon ablassen. Philipp und Giso haben ihren Streit dahingehend beigelegt, dass sie und der Abt von den durch den Burgfrieden bestellten Schiedsrichtern geeint werden sollen. Darüber hinaus haben sie und alle von Haun beschlossen, dass der Burgfrieden mit dem Abt und den Schiedsrichtern weiter gelten soll. Wenn der Abt [seine?] Schiedsleute beruft oder entlässt, werden sie zustimmen, in der Hoffnung auf Einigkeit. Dem Abt und den Schiedsrichtern soll der bisherige besiegelte Vertragstext des Burgfriedens übergeben werden, in der Hoffnung, dass dies bald zu einem Ende kommt. In dieser Zeit soll keiner der von Haun das Haus, das die Kanzlei beherbergt, betreten. Währenddessen sollen die von Haun den Abt und die Schiedsrichter gemäß dem bisherigen Burgfrieden behandeln. Keiner soll den anderen mit Worten oder Werken angreifen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Siegler Siegler
Georg, Philipp, Johann (Hans) und Wilhelm von Haun
Simon von Schlitz
Albrecht von Trümbach
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, sechs aufgedrückte Papiersiegel
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 85-88

Repräsentationen

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