867
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 867
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1434 September 5
Originaldatierung
Originaldatierung
... der geben ist zu Heppenheim am nehsten Sontag nach sant Egidien tag anno Domini millesimoquadringentesimotricesimoquarto
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Dietrich [Schenk von Erbach], erwählter Erzbischof von Mainz, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, sowie der Konvent von Fulda ihm für Geschäfte seines Vorgänger [Konrad III. von Dhaun] jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers [Juni 24] und an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Dietrich bestätigt, dass Dietmar Frowin, Kellerer in Lauterbach (Luternbach), an Dietrichs Stelle von Johann 151 Gulden und drei Tournosen für die am letzten Tag Johannes des Täufers [1434 Juni 24] fällige Zahlung erhalten hat. Deshalb verzichten Dietrich und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Heppenheim. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Siegler
Dietrich [Schenk von Erbach], erwählter Erzbischof von Mainz
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827, 830, 831, 834, 835, 836, 837, 839, 841, 842, 845, 846, 847, 851, 854, 857, 858, 859 und 862.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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