Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 804

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1424 Juli 21
Originaldatierung Originaldatierung
Geben zu Mattenstat am Fritage vuer Marie Magdalene ann XIIIIc XXIIII°

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Konrad, Propst von Holzkirchen, schreibt an Johann [von Merlau], Abt von Fulda, dass, wie er ihm schon bei Würzburg mündlich mitgeteilt hat, das Kloster Holzkirchen unter der Bedrängnis durch den Grafen von Wertheim in seinen Freiheiten und Rechten zu leiden hat. Der Propst fordert den Abt auf, in dieser Sache an den Grafen von Wertheim zu schreiben und eine Einigung herbeizuführen. Derzeit kann er sich nicht in seinem Kloster aufhalten. Konrad bittet den Abt um Abhilfe. Das bisherige Schreiben des Abtes an den Grafen hat keine Besserung gebracht; vielmehr hat der Graf im Klosterhof vor der Schmiede (smiten) ein Brittergericht abgehalten. Dort wurde gegen den Willen des Propstes über Rechte des Klosters verfügt. Dem Brief beigefügt sind Abschriften eines Briefwechsels zwischen Propst und Graf bezüglich des Brittergerichts. Die Kosten des Instruments, das Konrad vom Berge, Dekan von Fulda beschafft hat, um den Gerichtsentscheid zu widerrufen, will der Propst tragen; er bittet um Hilfe bei der Publikation. In gleicher Sache hat der Propst auch an Dekan und Konvent von Fulda geschrieben. Er bittet den Abt, sich mit diesen abzustimmen. Ausstellungsort: Mattenstadt [wüst, Gemeinde Karbach]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften Unterschriften
Konrad, Propst von Holzkirchen
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Abschrift, Papier, unbesiegelt

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Die Bedeutung des Begriffs Brittergericht ist unklar, vgl. DRW II, Sp. 513-514.
Vgl. die in der Urkunde erwähnten Abschriften unter Nr. 802 und 803.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Original Detailseite anzeigen
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen