U von Langenau 1353 August 9

Vollständige Signatur

HHStAW, 121, U von Langenau 1353 August 9

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Hilger, Winrich und Daniel von Langenau, Ritter, Johann von Langenau, Knappe, bekunden, daß ihre alte Burg zu Langenau mit dem genau beschriebenen Bifang und Burgfrieden, der sich von demselben Haus zu Langenau (Langenouwe) bis zu Hollerich (Holdenrugge), von hier den Berg fort bis an den Bilstein, weiters bis an den Schauenberg, an die Sulzbach (Suls-), an den Gelbach (die Anre) bis zu ihrer Mündung in die Lahn (Laene) erstreckt, seit alters ein Mannlehen des Erzstifts Köln ist. Um sich gegen ihre Feinde besser schützen zu können, haben sie innerhalb des Burgfriedens eine neue Burg zu bauen begonnen und tragen diese dem Erzbischof Wilhelm und dem Kölner Erzstift zu einem erblichen rechten Mannlehen auf. Sollte sich später herausstellen, daß die alte Burg und der Burgfrieden zu Langenau dem Erzstift noch enger verbunden sind, bleiben dessen weitergehende Rechte hierdurch unverloren. Siegler: die Aussteller.
Datierung Datierung
1353 August 9
Originaldatierung Originaldatierung
1353 up sente Laurencii avent

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel 1, 2 und 4 geringe Reste, 3 (Daniel) angebrochen am Pressel

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Akte Detailseite anzeigen
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (2000) Detailseite anzeigen
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung Detailseite anzeigen