HHStAW Bestand 1008 a Nr. 77

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Barbara, Witwe des Peter Baus von Oberzeuzheim (Oberzeutzheim), Thiell Hardtman und seine Frau Merg, ihr Schwiegersohn und ihre Tochter sowie Johann Baus als Vormund des Kindes aus Merghs erster Ehe mit Hans Frietz von Steinbach (Steinenbach) verkaufen Wilhelm von Langenbach, seiner Frau Juliane, geborene von Hoenberg (vom Hönnenbergh) und ihren Erben 1 Placken Land von 5 Sadeln an einem Stück, am Schill und an den Käufern gelegen und 1 Sadel ebenda vor dem Faulbacher Holz an dem gnädigen Herrn (von Nassau) gelegen, der in dem Weyerer (Weyer) Weg wendet. Beide Stücke sind gültefrei. Der Käufer hat dafür 40 Gulden Limburger (Limpurger) Währung, den Gulden zu 24 Albus gerechnet, bezahlt. Der Kauf wurde als Erbkauf aufgetragen vor dem Gericht, genannt das Vogt und Lindengericht zu Dietkirchen (Ditkirchen) vor Jost Dielmann, Schultheiß und den Schöffen Reinhardt Summer von Hadamar (Obernhadamar), Johann Bender zu Seelbach (Selbach), Niclauß von Wirbelau (Wirbelaue), der Jungh Peter von Lahr, Diederich Hardman von Heuchelheim, Ludwigs Lutz von Fussingen (Fußingen) und Wilhelm Diertz von Waldernbach (Waldtdermbach). Sollte über kurz oder lang noch eine Gülte von den verkauften Stücken gefordert werden, so übernehmen die Verkäufer die Bezahlung. Als Sicherheit dafür setzen sie einen Morgen Land im Steinbacher Weg, genannt die Pladt, an Götthardt Hellingh gelegen, an dem sich die Käufer für etwa noch zu bezahlende Gülte schadlos halten können. Schultheiß und Schöffen bestätigen dies und den Umgang der verkauften Ländereien in Anwesenheit der beiden Weinkaufsleute Hoff Henn zu Faulbach und Berstges Müll zu Oberzeuzheim.

Datierung 

1582-10-01

Originaldatierung 

Datum denn 1. Octobris anno domini 1582

Vermerke (Urkunde)

Siegler 

Gerichtssiegel

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Pergament

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde