359/11

Vollständige Signatur

HStAD, A 5, 359/11

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
Marburg 1568 Mai 10

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Hessen-Marburg

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Lehenrevers des Johann Scheuernschloß für die inserierte Urkunde des Landgrafen Ludwig IV. von Hessen-Marburg: Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg bekundet, dass sein verstorbener Vater Landgraf Philipp I. dem Daniel Scheuernschloß erlaubt hatte, die Pfandverschreibungen des Landgrafen an Kaspar Trayß aus Gießen sowie Peter Bruck und Kunz Spitz zu Hachborn über 1410 Gulden auf Besitz des Klosters Hachborn an sich zu lösen. Außerdem hat er Daniel aus Gnade 1.000 Gulden Münze gegeben und auf Kloster Hachborn verschrieben. Der Landgraf hat ihm auch die Erlaubnis erteilt, zuätzlich 600 Gulden Baugeldmünze am Kloster zu verbauen. Alle drei Summen wind in einer Urkunde Landgraf Philipps von 1545 Dezember 1 zusammengefasst. Nach dem Tod Daniels hat Landgraf Philipp dessen ältesten Sohn Hans Scheuernschloß 1561 April 1 damit belehnt. Mit der jetzigen Neubelehnung wird die Wagenstellpflicht und die Einschränkung des Jagdrechts auf Hasen- und Fuchsjagd neu geregelt. Der Anspruch auch weiblicher Erben auf die Lehen einschließlich des Baugeldes wird anerkannt.
Siegler Siegler
Siegelankündigung des Ausstellers.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Pergament, mit angehängtem Siegel.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen