332/12

Vollständige Signatur

HStAD, A 5, 332/12

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
Marburg 1597 Mai 18

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Hessen-Marburg

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Lehenrevers der Brüder Stam und Hans Kaspar Rotzmaul Raitzmaul für die inserierte Urkunde des Landgrafen Ludwig IV. von Hessen-Marburg: Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg belehnt die Brüder Stam und Hans Kaspar Rotzmaul mit dem halben Zehnten zu Eifa, dem halben Zehnten zu Eudorf, dem halben Teil des Zehnten zu Hermeshain, einem Drittel des Zehnten zu Rockelshausen, dem halben Zehnten zu Permishausen, dem Zehnten zu Mersrade, einem Drittel des Zehnten zu Seibelsdorf und dem Zehnten zu Hattendorf vorbehaltlich der Rechte der Schaufuß. Die Erbfolge der Landgrafen-Brüder und die Erbverbrüderung mit Sachsen werden vorbehalten. Besonders erhalten sie den Zehnten zu Ruckershausen als Mannlehen.
Siegler Siegler
Siegelankündigung der Aussteller mit der Ringpetschaft.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Pergament, mit zwei angehängten Siegeln in Holzkapseln Ringpetschaft.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen