1099

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1099

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1472 Oktober 7
Original dating Original dating
Gegeben uff Mitwochen nach Francisci anno Domini millesimoquadringentesimo septuagesimo secundo

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Landgraf Heinrich [III.] von [Ober-]Hessen bekundet, dass er für sich und als Vormund seiner Vettern, Wilhelm und Wilhelm, Brüder, Landgrafen von Hessen, zur Wiederherstellung der ihm (in mutzscherunge) [?] zugefallenen baufälligen Kemenate (kempnade und gehuse) in der Neuenburg in Fulda, neben der Kapelle über dem alten Saal gelegen, Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, zugesteht, dass dieser 60 rheinische Gulden für die Kemenate verbauen darf. Er räumt ihm dafür die Mitbenutzung ein, behält sich aber die Nutzung als Herberge während seiner persöhnlichen Anwesenheit in Fulda vor. Im Fall einer Fehde und bei Gebrauch des Öffnungsrechts kann der Landgraf die Kemenate nutzen. Auch zu sonstigen Zwecken kann die Kemenate benutzt werden, aber ohne Schädigung von Abt und Kloster. Der Landgraf wird keinen Amtmann in der Kemenate einsetzen, es sei denn, er zahlt zuvor die 60 Gulden zurück. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Sealer Sealer
[Landgraf Heinrich [III.] von [Ober-]Hessen]
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Further records Further records
StAM, Kopiare Fulda: K 436, S. 182-184

Representations

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