Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Dietrich von Hardenberg bekennt, dass ihm das Kloster Helmarshausen nur das schuldet, worüber man ihm Urkunden ausgestellt hat.
Datierung
1389 Juni 24
Originaldatierung
die nativitatis Johannis baptiste
Alte Archivsignatur
A II, Kloster Helmarshausen
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Dietrich von Hardenberg, Ritter, bekennt, dass sein Herr und Bruder, Abt Hermann von Helmarshausen, Dekan und Konvent dieses Klosters mit ihm über alle Schulden und Geldzahlungen Rechnung gehalten und ihm verbrieft haben, dass sie ihm nur das schuldig sind, worüber sie ihm Urkunden ausgestellt haben. Von diesen Verpflichtungen können sie einen Teil ablösen oder Dietrich von Hardenberg bzw. der Inhaber der Urkunde kann sie loskündigen zu den in den Urkunden genannten Terminen. Nur Urkunden, die Dietrich von Hardenberg selbst vorgewiesen hat, sollen Rechtskraft haben. Außerdem haben ihm seine Herren und das genannte Kapitel Urkunden über eine Leibrente aus der Wohnung im runden Turm im Hemarshäuser Teil der Krukenberg und über das Dorf Hesbeke ausgestellt.
Zeugen
Johann Randenberg, Propst zu Willebadessen, Wedekind Spegel, Kellner zu Helmarshausen, Berthold, Pfarrer zu Helmarshausen, Johann Rasche, Pfarrer in der Helmarshäuser Neustadt
Siegler
Aussteller, Wedekind von Falkenberg, Ritter, Johannes Schüwen d. Ä.
Formalbeschreibung
Ausf. Perg., 3 Siegel hängen beschädigt an
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |