NACHWEIS
Vollständige Signatur
HStAD, B 15, NACHWEIS
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1508 Juni 7
Originaldatierung
Originaldatierung
1508, Mittwoch nach Frauentag Himmelfahrt
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Peter Morhens und seine Ehefrau Margarethe, wohnhaft zu Guntersblum, bekunden, dass sie von Johann Undenheimer, Kaplan des St. Valentin-Altars im Spital zu Oppenheim, mit lehensherrlicher Zustimmung des Hans Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg gegen einen jährlichen Zins von 1/2 Gulden oder 13 Albus die Hälfte eines in zwei Hausgesesse geteilten Hauses zu Guntersblum bei dem Schneider Niklas Flucker in Erbbestand genommen haben
Siegler
Siegler
Schultheiß und Schöffen zu Guntersblum (Gerichtssg.)
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
O 1 B Nr. 4 Bl. 16
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Regest, unter Verweis auf die mutatis mutandis gleichlautende Urkunde gleichen Datums (Nr. 677)
Repräsentationen
Es sind keine Repräsentationen vorhanden.