NACHWEIS

Vollständige Signatur

HStAD, B 15, NACHWEIS

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1508 Juni 7
Originaldatierung Originaldatierung
1508, Mittwoch nach Frauentag Himmelfahrt

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Peter Morhens und seine Ehefrau Margarethe, wohnhaft zu Guntersblum, bekunden, dass sie von Johann Undenheimer, Kaplan des St. Valentin-Altars im Spital zu Oppenheim, mit lehensherrlicher Zustimmung des Hans Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg gegen einen jährlichen Zins von 1/2 Gulden oder 13 Albus die Hälfte eines in zwei Hausgesesse geteilten Hauses zu Guntersblum bei dem Schneider Niklas Flucker in Erbbestand genommen haben
Siegler Siegler
Schultheiß und Schöffen zu Guntersblum (Gerichtssg.)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
O 1 B Nr. 4 Bl. 16

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Regest, unter Verweis auf die mutatis mutandis gleichlautende Urkunde gleichen Datums (Nr. 677)

Repräsentationen


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