Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 451

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1361 April 18
Originaldatierung Originaldatierung
Geben zu Nuremberg an dem Suntag so man singet Jubilate unsers reich in dem funftzehenden und des keisertums in dem sibenden Jare

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kaiser Karl [IV.] teilt der edlen Metze von Lisberg (Liebsperg) und ihrem Sohn Reicholf mit, dass er Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin Anna und Geheimer Rat, und das Kloster Fulda beauftragt hat, das Metze und Reicholf vom Reich und Karls Vorgängern verpfändete Gericht Wolferborn (Wolfrateburn) mit allen Rechten und allem Zubehör einzulösen. Metze und Reicholf sollen unter Androhung von Huldverlust die in früheren Urkunden festgesetzte Pfandsumme von Heinrich annehmen und ihm das Gericht nebst Zubehör übergeben. Bei Zuwiderhandlung soll Ulrich von Hanau, Landvogt in der Wetterau, die Güter solange beschlagnahmen, bis Metze und Reicholf der Einlösung zustimmen. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Nürnberg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften Unterschriften
(per dominum cancellarium Nicolaus de Chremsir)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, auf der Rückseite aufgedrücktes Majestätssiegel
Druckangaben Druckangaben
UB Hanau III, Nr. 207; Regest: RI VIII, Nr. 3654; Regest: Urkundenregesten zur Tätigkeit des Hofgerichts 8, Nr. 171

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Vgl. hierzu auch Nr. 452.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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