2428
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 2428
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1819 Januar 11
Originaldatierung
Originaldatierung
Geschehen zu Fulda den 11ten Januar des jahres eintausend achthundert neunzehn
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Die kurfürstliche Regierung in Fulda bekundet im Namen Wilhelms I., Kurfürst und Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, dass sie an den bei einer Versteigerung höchstbietenden Juden Moses Stern aus Langenschwarz das insgesamt 18 Ruten und 141 Schuhe große herrschaftliche Schafhaus in Langenschwarz mit zwei Nebengebäuden und einem Holzplatz in Erbpacht verliehen hat. Zu diesem Besitz gehört auch ein 112 Ruten und 18 Schuhe großer Baumgarten. Gebäude und Grundstück sind zu den folgenden Bedingungen verliehen worden: 1. Der Kaufpreis beträgt 803 Gulden, die Zahlung ist bereits erfolgt. 2. Die jährlichen Abgaben belaufen sich auf zwei Gulden und acht Kreuzer Erbzins sowie die anteilige einfache Grundsteuer. Sie sind erstmals 1816 an das Rentamt in Burghaun zu zahlen. Moses Stern hat Veränderungen in der Grundsteuerhöhe hinzunehmen. 3. Das zwischen dem Hofplatz des Wirtschaftsgebäudes und dem Platz des Schafhauses durchführende Wegerecht ist zu beachten und darf nicht durch Holzstapel und Misthaufen beeinträchtigt werden. Dem Besitzer oder Pächter des Wirtschaftsgebäudes ist jederzeit uneingeschränkte Zufahrt zur Wirtschaftsscheune zu gewähren. Die unten am Schafhaus hängende neue Stützmauer ist Teil des Besitzes, ebenso die Fläche vom Ende der Mauer bis zum Holzplatz. 4. Moses Stern ist verpflichtet worden, das lebenslange Wohnrecht der alten Amtsdienerin Witwe Möller im Vorbau des Schafhauses zu beachten. Erst nach deren Tod gehen Eigentums- und Nutzungsrechte dieses Gebäudeteils an ihn über. 5. Der Erbpächter hat sich am Unterhalt der Flutgräben im Baumgarten zu beteiligen 6. Der Erbpächter hat einen Vegetationszaun zu den Nachbarn hin zu errichten. 7. Das Gartenstück ist der ortsüblichen Lehnsobservanz unterworfen. Der vorliegende Erbbrief ist in zweifacher Form ausgefertigt worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Moses Stern ist aufgefordert worden, mit seiner Unterschrift die genannten Vererbungsbedingungen zu bestätigen. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Unterschriften
Unterschriften
(von Meyerfeld / regierungs-präsident
Moses Stern
unterschrift des Moyses / Stern in fidem / Rind / rentmeister
vidit Koenig)
Siegler
Siegler
Kurfürstliche Regierung Fulda
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Moses Stern unterschrieb die vorliegende Urkunde in hebräischer Schrift.
Vgl. Nr. 2423, Nr. 2424, Nr. 2425, Nr. 2426 und Nr. 2427.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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