1781
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1781
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1616 November 28
Originaldatierung
Originaldatierung
Geschehen Fuldt den achtundtzwantzigsten Novembris im sechtzehenhundert und sechtzehenden iahr
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Es wird bekundet, dass Johann von Schwalbach, Fuldaer Reiterhauptmann, mit Wilhelm Opfermann, Küchenmeister des Abtes von Fulda, den folgenden Kaufvertrag abgeschlossen hat. Johann von Schwalbach kauft das Haus Wilhelm Opfermanns, das in Fulda zwischen den Häusern Dr. Eberhard (Everhardt) Werls und Dr. Johann Fuchs' liegt, dauerhaft mit allem Zubehör für 1100 Gulden Fuldaer Währung (erbswehrung), jeder Gulden im Wert von 44 Böhmischen [Groschen]. Es werden folgende Zahlungsmodalitäten festgelegt: 1617 Februar 22 (uff Petri Cathedra anstehenden sechtzehen hundert siebentzehenden iahrß) 500 Gulden und 1618 Februar 22 (sechtzehenhundert achtzehenden iahrß zu bestimbtem ziel) 600 Gulden. Jede Zahlung soll am Schluss dieser Verkaufsurkunde vermerkt und dem Käufer jeweils eine Quittung ausgestellt werden. Der Verkäufer hat dem Käufer zugesichert, dass es sich bei dem Haus um ein Bürgergut handelt und es mit keinem Bodenzins oder sonstigen Zinsen belastet ist. Bezüglich der angrenzenden Häuser ist zwischen Dr. Eberhard Werl und dem Verkäufer 1608 Februar 12 eine Urkunde aufgesetzt worden, die mit den Worten (Zu wissen. Obwohl in anno ein tausent funffhundert undt sectzig [1560] weylandt der hochwurdig furst und herr, herr Wolffgang [Schutzbar genannt Milchling] abbt deß stiffts Fuldt) beginnt und den Worten (Geben und geschehen den zwölfften Februarii anno sechtzehenhundert und acht) endet. Die Urkunde beinhaltet, dass die Hofecke (winckel) gegenüber dem Haus von Dr. Fuchs zu dem hier verkauften Haus gehört. Dr. Fuchs ist jedoch ein Wasserablauf (tachtrauff), Rauchabzug (offenes licht) und ein (gußstein) in der Hofecke gewährt worden. Die Gartennutzung wird nach Fuldaer Gewohnheitsrecht durch den Zaunverlauf (zaunstrecken) geregelt. Der Verkäufer überträgt dem Käufer zudem alle von ihm geerbten Rechte an dem Haus, das er lange bewohnt hat. Wilhelm Opfermann leistet Johann von Schwalbach nach Fuldaer Gewohnheitsrecht Währschaft. Da das verkaufte Haus ein Bürgergut und somit ein Lehen des Oberschultheißenamts in Fulda ist, haben die Vertragspartner den Gernand Philipp von Schwalbach, Marschall und Rat des Abtes und Oberschultheiß in Fulda, gebeten, dem Verkauf zuzustimmen und die Urkunde mit seinem Amtssekretsiegel zu besiegeln. Siegelankündigung. Gernand Philipp von Schwalbach besiegelt die Urkunde, jedoch ohne Schaden für das Amt, sich und seine Erben. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler
Siegler
[Gernand Philipp von Schwalbach]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Die Urkunde von 1608 Februar 12 ist im Bestand Urk. 75 nicht enthalten.
Auf der Plica sind, wie in der Urkunde angekündigt, zwei Notizen über die erfolgte Zahlung vermerkt worden:
Inserierte Notiz von 1617 März 21: 500 Gulden der oben genannten Währung sind dem Verkäufer am heutigen Tag als erste Teilzahlung entrichtet worden, was der Verkäufer mit seiner Unterschrift bestätigt. (Actum den 21ten Martii 1618). Unterschrift: (Wilhelm Opfferman subscripsit).
Inserierte Notiz von 1618 März 31: 600 Gulden der oben genannten Währung sind von Johann von Schwalbach, Fuldaer Reiterhauptmann, dem Verkäufer am heutigen Tag als verbleibender Rest der Kaufsumme von 1100 Gulden entrichtet worden, was der Verkäufer mit seiner Unterschrift bestätigt. Handlungsort: Fulda. (Actum Fuldt denn 31ten Martii 1618). Unterschrift: (Wilhelm Opfferman subscripsit).
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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