Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1424

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1512 Januar 21
Originaldatierung Originaldatierung
... geben uf iare unnd tag wie obsteht

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Nikolaus (Clas) Swert aus Steinau und seine Ehefrau Anna bekunden für sich und ihre Erben, dass sie von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und Koadjutor Hartmann [Burggraf von Kirchberg] eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten haben. Nikolaus und Anna versichern für sich und ihre Erben, dass sie die Vereinbarungen dieser Urkunde, die sie betreffen, einhalten werden. Siegelankündigung. Dietrich von Ebersberg bekundet, dass er für Nikolaus und Anna gesiegelt hat, ohne dass dies ihm oder seinen Erben zum Nachteil sein soll. Inserierte Urkunde von 1512 Januar 21: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda und Koadjutor Hartmann [Burggraf von Kirchberg] bekunden für sich, ihre Nachfolger und das Kloster Fulda, dass sie ihren Anteil am Amt [Steinau] und ihre Hälfte der Burg Steinau hinter dem Petersberg (unnsern theyl unnsers ampts das nemblich die helffte des slosz zu Steina hinder sanct Peters bergk) mit allem Zubehör Nikolaus Swert auf Lebzeiten für 200 rheinische Gulden verpfändet haben. Im Fall von Nikolaus Tod müssen die 200 Gulden nicht an dessen Erben zurückbezahlt werden. Dies geht aus einer Urkunde von 1503 April 27 (... der datum steht Donnerstags nach dem Sonntag Quasimodogeniti und Christi unsers Hern geburt funfftzehen hundert unnd drey iare) hervor. Jetzt wird vereinbart, dass Nikolaus bis zum nächsten Tag Kathedra Petri [1512 Februar 22] auf das Amt [und die Burg] Steinau zugunsten von Abt und Kloster verzichtet. Dafür erhalten Nikolaus und seine Ehefrau Anna jährlich auf beider Lebzeiten von einem Fuldaer Hof in Steinau, den Konrad (Cort) Scheffer bewirtschaftet, 15 Viertel Roggen und 15 Viertel Hafer. Zusätzlich erhalten die Eheleute ein Hintersiedelgut in Steinau auf Lebzeiten, ohne Dienst und Abgaben (unverdient unnd unverzinsszet) leisten zu müssen. Zu diesem Gut erhalten Nikolaus und Anna auch einen Acker, der hinter dem Hain liegt, zu drei Vierteln; ebenso eine Wiese in Marbach (Martpach) unter der Pfandmühle (pfand molln), für die sie jährlich einen Gulden Abgabe an das Kloster Fulda entrichten müssen. Die für das Amt Steinau von Nikolaus bezahlte Pfandsumme von 200 Gulden bleibt dem Kloster erhalten und muss nach dem Tod von Nikolaus und Anna nicht an deren Erben zurückgezahlt werden. Nikolaus steht noch der bereits ausgesäte Winterertrag (winter frucht) aus dem Amt Steinau zu. Von den Äckern, die er dieses Jahr bestellt hat, soll er die Halme erhalten. Bei den neu erworbenen Äckern stehen Nikolaus die Halme und die Saat sowie das Mistrecht zu, den Grundzins (lantzal) muss er trotzdem an das Kloster entrichten. Siegelankündigung von Abt Johann und Koadjutor Hartmann. Dekan Hermann und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft, ohne dass dies Auswirkungen auf ihrer Seelgeräte und Rechte hat. Siegelankündigung von Dekan und Konvent von Fulda. (... der geben ist uf Mitwochen nach sanct Sebastiani tag und nach Christi unsers Hern geburt funfftzehen hundert und zwolff iare). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Dietrich von Ebersberg, Amtmann in Haselstein
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (abgerissen, liegt bei)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Inserierte Urkunde: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 1100-1103

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Das Mistrecht bezeichnet geringere Abgaben als Ausgleich für die Düngung des Bodens.

Repräsentationen

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