1052
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 1052
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1469 Januar 2
Original dating
Original dating
... der geben ist in jaren und tagen wy obgeschribenn stehett
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Johann, Graf von Henneberg bekundet, dass er die im Folgenden inserierte Urkunde Reinhards [von Weilnau], Abt von Fulda, des Dekans Konrad von Lauberbach (Lauwerbach) und des Konvents von Fulda erhalten hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1469 Januar 2: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er, nachdem unter seinen Vorgängern viele Güter und feste Plätze des Klosters verpfändet worden waren, diese dem Kloster wiedergewonnen hatte, diese Besitzungen nun jedoch wegen ihm aufgedrängter Fehden wieder in Gefahr geraten sind. Deshalb und zum Besten der Ritterschaft und der Bevölkerung (armenlut), auch aufgrund eigener Schwäche wegen Alters und Krankheit, bestellt er auf Rat Wilhelms, Graf von Henneberg, seines (oheims) [?], der bereits seit langer Zeit ein Verbündeter gewesen ist, und auf Rat des Konvents, der Ritterschaft und besonders des Dekans Konrad von Lauberbach (Lauwerbach), den Grafen Johann von Henneberg, Bruder Wilhelms, zum Hauptmann des Klosters. Er soll verantwortlich sein für geschäftliche Angelegenheiten, Fehden, Schulden, Verpfändungen zu Gunsten und zu Lasten des Klosters. Dazu weist der Abt ihm alle Städte, Burgen und Amtleute zu. Er erhält das Öffnungsrecht, Folge, Renten und Zinsen. Der Abt behält sich die geistliche Regierung und alle geistlichen und weltlichen Lehen vor. Über heimgefallene Lehen ist der Rat Graf Johanns (Hans) einzuholen. Der Abt behält sich seine Rechte als Reichsfürst vor. Er behält sich außerdem die Besetzung der Propsteien vor, das Kloster Thulba (Dolb) samt der Propstei, die Kellerei in Hammelburg, die Burg Giesel, das [?] derzeit Dekan und Konvent verpfändet ist, dreihundert Gulden aus (Romelsgehauck) [Römershag?], die bisher dem Kloster zugutegekommen waren, das Silberzeug (silberwergk), ausgenommen das Esssilber. Dafür ist Graf Johann zum Schutz des Klosters, des Konvents, der Ritterschaft und der Bewohner verpflichtet. Johann erhält auch die beweglichen Vorräte und den Hausrat zu seiner Verfügung. Er ist zum Unterhalt von Wächtern und Torwächtern in den Burgen und Städten des Klosters verpflichtet. Johann und Wilhelm geloben an Eides statt, die Vereinbarung einzuhalten. Siegelankündigung von Abt Reinhard und von Dekan und Konvent. (... der geben ist nach Cristus geburt viertzehenhundert und im neun und sechczigistein jaren am Montag nach dem heiligen neuwen jars tag). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Sealer
Sealer
Johann, Graf von Henneberg
Wilhelm, Graf von Henneberg
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Show details page | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
|
Show details page |
Show digital copies