Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 659

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1397 März 27
Originaldatierung Originaldatierung
Nach Crists geburt in iare und an tage als vorgeschriben stet

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Dekan Karl [von Bibra] und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von Johann [von Merlau], Abt von Fulda, erhalten haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1397 März 27: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, bekundet, dass er dem Dekan und dem Konvent von Fulda 200 Pfund Heller Gelnhauser Währung, die diesen an der Stadtbede in Fulda als Pfründgeld gehörten, und 200 Gulden jährlicher Gült, die für Bau- und Ausbesserungsarbeiten an der Abtei Fulda verwendet wurden, verpfändet und übergeben (ursatzen und bewisen) hat, nachdem dieser Betrag einst auf Betreiben des Dekans und Konvents von Abt Heinrich [von Kranlucken] nach Gelnhausen und anderswohin verkauft und später von demselben Abt wieder zurückgekauft worden war. Von Dekan und Konvent dürfen in Zukunft eingenommen werden: 200 Pfund Heller als Pfründgeld von der Walkmühle in Fulda, inklusive der 36 Pfund Heller jährlicher Gült von der Stadtbede in Geisa, die nach dem Tod Wackermanns von Landeck wieder an die Abtei Fulda gefallen sind. Betroffen von der Gült sind die Meister der Wollweberzunft in Fulda, die Bürger von Fulda, der Walker in der genannten Walkmühle sowie die Stadt und Bürger von Geisa. Sollte die jährliche Gült aus Walkmühle und Stadt Geisa unter 200 Pfund Heller liegen, soll diese nicht zu Lasten des Abtes von Fulda gehen. Als Baugeld werden dem Dekan und Konvent 100 Gulden jährlicher Gült übergeben (bewisen), die in Thüringen durch die Todesfälle von Berthold (Berld) von Sömmerda (Schuemerde), einst Kanoniker von St. Marien in Erfurt, Ludwig von Sondershausen (Suenderhuesen), einst Dekan des Stifts von Eisenach, und Hermann von Alnhusen an das Kloster Fulda zurückgefallen sind, nämlich Einkünfte und Rechte in den Dörfern Großenlupnitz (Großen Luppnicz), Beuernfeld (Burenfeld), Hötzelsroda (Hetzelsrode), (Boßhartrode), Hastrungsfeld (Ostrungefeld), Kälberfeld (Kelberfelde), (Undirburbach) [Burbach ?, heute Ortsteil von Wutha-Farnroda], Wenigenlupnitz (Cleyne Luppnitz), Osterbehringen, Wangenheim (Wangenheym), Haina (Hayn), Pfullendorf (Phalndorff), Bufleben (Buffleyben), Warza (Wartza) und Sonneborn (Sonborn). Die anderen 100 Gulden stammen aus Ansprüchen an Bürger und Stadt Hammelburg. Sollten die Bürger und die Stadt von Hammelburg diese Abgabe von 100 Gulden nicht leisten, soll der Betrag vom Abt von Fulda aus anderen Quellen beschafft werden. Der Abt kann den Wiederkauf jederzeit zum zehnfachen Preis tätigen. Sollten von der Gült in Thüringen mehr als 100 Gulden eingenommen werden, steht der Überschuss dem Abt von Fulda zu. Sollte weniger eingenommen werden, will sich der Abt an den Kosten für Verpflegung und Botenlohn anteilig beteiligen. Siegelankündigung des Abtes Johann. (Nach Crists geburt driczenhundert iare in dem syben und nunczigisten iare an Dinstage nach unser lieben frouwen tage den man nennet czu latine annunciacionis). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Konvent von Fulda
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 432, f. 43 [?]

Repräsentationen

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