Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 418

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1356 Juni 12
Originaldatierung Originaldatierung
... der geben ist zu Prage an dem heiligen Pfingstag nach Christs geburt dreuczenhundert jare und in dem sehs und funmfczigistem jare unsirer reich in dem zehenden jare und des keisertums in dem andern

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kaiser Karl [IV.] verordnet in Ansehung der Dienste des Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda und Kanzler der Kaiserin Anna, dass alle Weingülten, Korngülten und alles auf eigenen Gütern Gewachsene des Abtes, des Dekans und des Konvents des Klosters Fulda und der ihm unterstehenden Propsteien und Stifte von Straßburg bis Bingen auf dem Rhein und über Land frei von Zoll, Geleit und Ungeld sein sollen. Zuwiderhandelnden wird die Ungnade des Reichs und eine Strafe von zehn Mark lötigen Goldes, zahlbar zur Hälfte an die Kammer des Reichs und an Abt, Dekan und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Prag. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers, Revers; Abbildung der Abschrift)
Unterschriften Unterschriften
(per dominum .. cancellarium / Johannes Eystetensis)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament (beschädigt durch Mäusefraß), mit Pergamentstreifen angehängtes Majestätssiegel (Fragment)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 432, f. 87v; eine spätere, ebenfalls durch Mäusefraß geschädigte Abschrift liegt der Urkunde bei.
Druckangaben Druckangaben
Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CLXXIII [mit Ergänzungen]; Regest: RI VIII, Nr. 2467

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