HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1379

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1506 Juni 8

Originaldatierung 

Geben im iar unnd tag als obsteht

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Walter Ditzell bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, ihn zu seinem Zentgrafen in Flieden angenommen hat, wie es die im Folgenden inserierte Urkunde besagt. Er begibt sich für die Zeit seines Lebens in den Dienst von Abt und Kloster und bekundet, seinen Pflichten nach bestem Vermögen nachzukommen. Hierüber legt er Abt Johann ein Handgelöbnis ab und schwört mit erhobenen Fingern einen Eid auf Gott und die Heiligen, alle in der Urkunde beschriebenen Verpflichtungen einzuhalten. Siegelankündigung. Auf seine Bitte besiegelt Marschall Albrecht von Trümbach (Trubenbach) die Urkunde, ohne Schaden für sich und seine Erben. Inserierte Urkunde: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Walter Ditzell das Zentgrafenamt in Flieden auf Lebenszeit übertragen hat. Walter hat dem Kloster als berittener Knecht nach bestem Vermögen treu zu dienen. Zu seinem Unterhalt erhält er die Hufe in Flieden mit allem Zubehör, wie sie der verstorbene Zentgraf Ewald (Ewalt) Alegat (Aligot) besessen hat; den anderen Teil [der Hufe] (gegenwechsell), den zur Zeit Fallers Kinder innehaben, von dem Walter Ditzell jährlich die Erbzinsen zahlen soll ohne Einmischung des Abtes; die Wiesen, die zu der Hufe gehören, und dazu noch so viele Wiesen, dass er insgesamt jährlich im Durchschnitt (zu gemeyn iaren) zwölf Wagen Heu machen kann; zu jeglicher Art einen Fronpflug und einen Wagen. In der Düngezeit (thungezit) sollen die Hintersassen (menner) einen halben Tag mit Düngen Dienst leisten (zum ruckers ... uff ins bescheiden sein). Die wüsten Dreschplätze (drischer) und Äcker im Gericht Flieden, die nicht zu den Gütern gehören, von denen die Landzahl erhoben wird, darf Walter nutzen; ausgenommen hiervon sind die Schaflager [schaffleger] des Abtes. Auf die (swene) [= swende ?] darf er sechs Viertel Hafer säen und nicht mehr. Was bislang dem Zentgrafen an Zehnt (detzman), Hafer und Zentgrafen-Käse (kesenn) zugestanden hat, soll auch ihm zustehen; versäumte Zahlungen (vergess) darf er mit 20 Pfennigen bestrafen, weitere Aufforderungen zu Zahlungen (gebote) mit fünf Schillingen. Ebenso stehen ihm Hilfsgeld (helffgelt), Pfandrecht und Korngeld (korner [?] geldt) laut Gewohnheit des Fliedener Gerichts zu. Er soll das Geleit von Flieden nach Schlüchtern (Schluchter) und von Flieden nach Fulda geben. Was an Geleitgeld und Belohnung (geschenck) anfällt, hat er an den Küchenmeister des Abtes abzuführen, der das Geld in die gemeine Kasse (gemeyn buchsen) einzahlt, und Walter Ditzell davon einen Anteil wie den anderen Knechten des Abtes auszahlt. Walter Ditzel erhält als Jahreslohn sechs Gulden und zwölf Viertel Hafer, dazu ein Hofgewand wie andere Knechte auch. Dafür soll er sich jederzeit mit Pferd und Harnisch bereithalten, um dem Abt zu dienen. Wenn sein Pferd im Dienst Schaden erleidet, stellt der Abt ihm ein neues Pferd; dieses soll er wie sein eigenes Pferd auf seine Kosten unterhalten. Dem Abt gegenüber hat er jährlich Rechnung abzulegen und alle Abgaben pünktlich zu zahlen. Den Ackerbau, die Schäfereien und die Frondienste im Amt soll er sorgfältig verwalten. Walter wird ausdrücklich daraufhingewiesen, keine lehnsrechtlichen Entscheidungen zu treffen ohne Zustimmung des Vogts des Abtes in Neuhof [Newenhoue]. Hinsichtlich des Ackerbaus und der Frondienste hat er zudem die Anordnungen des Vogts zu beachten. Wie sein Vorgänger Ewald soll auch Walter den Vorsitz im Dorfgericht haben. Die Hintersassen (arme leut) soll er nicht über Gebühr mit unangemessenen Frondiensten oder anderem belasten. Wenn er mit der Zahlung der dem Kloster zustehenden Renten in Verzug ist oder sich anderer Rechte (nutzung) bemächtigt, die ihm mit dieser Urkunde nicht zuerkannt worden sind, soll er den Anweisungen, die der Marschalls des Abtes ihm erteilt, Folge leisten. Nachdem sich Walter verpflichtet hat, Zeit seines Lebens [im Amt] zu bleiben und die in dieser Urkunde niedergelegten Vereinbarungen zu halten, verpflichtet sich der Abt, ihn Zeit seines Lebens nicht des Zentgrafenamts zu entheben und als Knecht in seinen Schutz und seine Rechte aufzunehmen. Walter Ditzell gelobt dem Abt mit Handgeben die Treue und schwört bei den Heiligen, seine Dienstverpflichtungen laut der Urkunde getreu zu erfüllen, dem Amt sorgfältig vorzustehen und Zeit seines Lebens im Dienst von Abt und Kloster zu bleiben. Sobald Walter verstorben ist, fällt das Zentgrafenamt wieder an Abt und Kloster zurück; die ihm über die Verleihung des Zentgrafenamts ausgestellte Urkunde ist dann ungültig. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. (... der geben ist uff Montag nach Bonifacy und Christi unnsers Herrn geburt funffzehenhundert und im sechsten iar). (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)

Siegler 

Albrecht von Trümberg

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel

Weitere Überlieferung 

StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 569-573

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Schaflager (Platz zum Waschen und Scheren von Schafen): Flurname in Magdlos, Ortsteil der Gemeinde Flieden.

(swene) = (swende) [?]: durch Rodung gewonnenes Stück Weide- oder Ackerland.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
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