2294
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 2294
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1752 Juni 28
Originaldatierung
Originaldatierung
So geschehen Fuld den 28ten Iunii eintausend sieben hundert funffzig zwey
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Es wird bekundet, dass Amand [von Buseck], Abt von Fulda, von Heinrich von Bibra, dem derzeitigen Superior des Fuldaer Konvents, bezüglich des vom Jahr 1743 (von anno 1743) datierenden Streits zwischen dem Konvent von Fulda einerseits, und Johann Kircher und Peter Kircher aus Fulda andererseits wegen der Erblichkeit der Wiesenmühle (Wiesen-Mühl), die dem Konvent gehört, 1752 Juni 27 (unterm 27ten ietz lauffenden monaths Iunii) der Vorschlag gemacht worden ist, den Streit, über den gegenwärtig noch ein Prozess am Reichskammergericht anhängig ist, mit einem gütlichen Vergleich beizulegen. Auf Anordnung des Abts Amand und mit Zustimmung des Konvents von Fulda ist darauf der folgende Vergleich geschlossen worden. 1. Der Konvent von Fulda widerruft den Prozess, der vor dem Reichskammgericht in Wetzlar geführt wird. 2. Johann Kircher und [Johann] Peter Kircher, Vater und Sohn, widerrufen für sich, ihre Ehefrauen und ihre Erben ihre bezüglich der Erblichkeit der Wiesenmühle in Fulda und Wetzlar geführten Prozesse und ziehen alle eingereichten Klageschriften zurück. Sie verzichten auf alle zukünftigen Ansprüche bezüglich der Erblichkeit der Wiesenmühle. Sie haben dem Konvent von Fulda die originale Pachturkunde (original bestandtsbrieff) von 1712 März 10 (de 10ten Mertz 1712) übergeben und für ungültig erklärt. Des Weiteren verzichten sie auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel. Sie bekunden, dass sie zu diesem Vergleich in keiner Weise genötigt worden, sondern ihn freiwillig eingegangen sind. 3. Der Konvent von Fulda zahlt Johann Kircher anstatt der verlangten freien Wohnung 100 Reichstaler. Außerdem erhalten er und seine Ehefrau Zeit ihres Lebens von der Küche des Klosters Nahrungsmittel. Dafür muss Johann Kircher im Winter auf Anforderung für das Kloster gelegentlich unentgeldlich Arbeiten verrichten, soweit diese Arbeiten seiner Gesundheit nicht schaden. 4. Der Konvent von Fulda verzichtet auf ihm zustehende Schulden Johann Kirchers und Johann Peter Kirchers in Höhe von 787 Gulden und fünf Kreuzern; die Schulden bestanden aus rückständigen Zinsen, Anteilen am Mahlgut (molter) und geliefertem Getreide. 5. Der Konvent von Fulda belässt Johann Peter Kircher das freie Haus. Außerdem wird es das bei der Propstei Petersberg deponierte und zur Sicherung von Forderungen beschlagnahmte Geld Johann Peters in Höhe von 500 Gulden nicht einziehen. 6. Der Konvent von Fulda verpachtet Johann Peter Kircher auf Wohlverhalten die Wiesenmühle für vier Jahre zu einer niedrigen Pacht (erträglichen bestand), bis sich die Ertragslage der Mühle wieder gebessert hat. Ohne triftige Gründe wird Johann Peter die Pacht nicht entzogen werden. 7. Der Konvent zahlt Johann Peter 100 Reichstaler, damit er wieder handlungsfähig wird (sich fahrbar machen) und die notwendigen Anschaffungen tätigen kann. Das Geld muss Johann Peter nicht zurückzahlen. - Von dem vorliegenden Vergleich sind von einem Schreiber (einer hand) zwei gleich lautende Exemplare ausgefertigt worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Beide Exemplare sind von den Zeugen und Heinrich von Bibra unterschrieben und besiegelt worden. Ein Exemplar haben Vater und Sohn Kircher erhalten. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1 bis 3)
Unterschriften
Unterschriften
(Heinrich freyherr von Bibra capitular und superior manu propria [links unter der Plica])
Siegler
Siegler
Konvent von Fulda
[?]
[?]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, drei in Holzkapsel aufgedrückte Lacksiegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Die Unterschriften der Zeugen fehlen. Zwei Lacksiegel sind derzeit nicht zuzuordnen.
Die Urkunde von 1712 März 10 ist im Bestand Urk. 75 nicht überliefert.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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