1673
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1673
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1587 November 23
Originaldatierung
Originaldatierung
... der geben ist den dreyundzwanzigsten Novembris im 1587 iahr
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Maximilian [III.], [erwählter König von Polen], Erzherzog von Österreich, [Hoch]Meister des Deutschen Ordens, kaiserlicher Kommissar und Administrator des Klosters Fulda, bekundet, dass er seinen Untertanen aus Magdlos (Machtloß), den Brüdern Johann (Henne) Gaul und Jobst (Jost) Gaul und ihren Erben, einen Neubruch (gereudt) und eine Schonung (geheck) am Drasenberg [nördlich Schlüchtern] (zum Drasen) verliehen hat. Es folgt eine genaue Beschreibung des verliehenen Gebiets am Drasenberg. Die Brüder Gaul dürfen das Gebiet roden (raumen) und wie ihr Eigengut nach ihrem Ermessen nutzen. Das Gebiet haben sie von ihrer verstorbenen Mutter geerbt. Zuvor hat das Kloster es durch Tausch von den von Lautter (Lautter) erhalten. Die Brüder Gaul haben von dem Lehen an Michaelis [September 29] einen jährlichen Zins von sechs Schilling und sechs Hellern Frankfurter Währung zu zahlen. Für den Fall, dass die Brüder Gaul oder ihre Erben das Lehen verkaufen oder verpfänden wollen, erhält das Kloster das Vorkaufsrecht. Will das Kloster das Lehen nicht erwerben, dürfen sie es anderweitig verkaufen; dem Kloster ist dann der übliche Weinkauf und Handlohn in Höhe von zehn Prozent zu entrichten. Der neue Besitzer hat das Gebiet erneut vom Kloster zu Lehen zu nehmen und den genannten Zins zu zahlen. Wenn die Brüder Gaul, ihre Erben oder die Käufer im Besitz des Lehns angefochten werden, wollen Administrator und Kloster sie unterstützen, soweit es ihnen möglich ist. Ankündigung des Sekretsiegels des Administrators Maximilian. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler
Siegler
[Administrator Maximilian]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Weinkauf: Umtrunk zur Feier eines Rechtsgeschäfts, vgl. Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 5, Sp. 1234 f.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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