HHStAW Bestand 40 Nr. U 538

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Johannes von Lohrheim ('Lair-'), Kantor und Kanoniker des St. Georgenstifts in Limburg, Trierer Diözese, macht, da allen Sterblichen nichts gewisser als der Tod und nichts ungewisser als die Stunde des Todes ist und es sich daher empfiehlt ('expedit'), diesem mit guten Werken zuvorzukommen, deren Eigenschaften uns allein von diesem Leben nachfolgen, zu seinem Seelenheil und dem seiner Eltern, Vorfahren und aller seiner Wohltäter sein Testament. Er befiehlt seine Seele dem Allmächtigen und der glorreichen Jungfrau und Gottesmutter Maria, allen Heiligen und insbesondere auch dem Märtyrer St. Georg. Zuerst sollen seine Schulden bezahlt werden. Seinen Nichten ('neptibus') Guda und Elsa vermacht er: seine beiden Höfe ('curias') zu Kirberg ('-purg') mit allem Zubehör; seinen Teil des von ihm bewohnten Hauses sowie seine Hälfte eines Hauses bei den Herren Johann von Elz ('Else') und Sypelo Welle. Lisa, der Tochter seiner Nichte Elsa, vermacht er seinen Weingarten zu Staffel und 6 Sester fränkischen Weins ('vini franci') von 3 Weingärten ebendort. Reicht wegen Mißwachs ('propter sterilitatem annorum') der Weinertrag dort nicht aus, so sollen für jede Quart Wein 6 Heller gegeben werden. Lisa vermacht er ferner seinen Anteil am Zehnten, der von andern Weingärten an jene 3 Weingärten zu geben ist. Nach Lisas Tod soll dieser Zehntanteil auf die genannte Guda und Elsa und deren Kinder übergehen. Den vorgenannten Nichten vermacht er ferner: seinen Teil eines Gartens beim Garten des + Werner Sänger, seines Onkels ('avunculi'), und seinen Hausrat außer dem Wein, Korn und Geld sowie außer 7 1/2 Malter Korngülte in Mensfelden von den Gütern der Entzelschen. Diese Korngülte hat sein vorgenannter Onkel in seiner letztwilligen Verfügung zum eigenen Seelenheil und dem seiner Frau, seiner Kinder und zum Seelenheil des Ausstellers und dessen Vorfahren zu einer Essenspende ('petanciam') dem Konvent des Klosters Eberbach vermacht und ihm nur auf Lebenszeit zugestanden. Dem St. Georgenstift in Limburg vermacht er seinen sämtlichen Vorrat an Wein, Früchten und Geld nebst seinen Schulden und Forderungen ('debitis'). Davon sollen seine Testamentare 4 neue Bücher ('libros de novo scribendos') beschaffen, nämlich 2 Antiphonarien und 2 Gradualien, die im Chor des Stifts für die Scholaren bereit liegen sollen, und von dem Rest seine Diener wegen ihres Lohns ('sallario') zufrieden stellen. Seiner Dienerin ('famule') Guda vermacht er 12 Malter Korn, seiner Dienerin Adelheid 4 Malter, seinem Diener Enselo 6 Malter, ferner: je 2 Malter Korn den Minderbrüdern des Hauses in Limburg, den Brüdern vom Orden des heiligen Wilhelm daselbst, dem Dominikanerkloster ('predicatoribus domus') in Koblenz; den Karmelitern ('fratribus de monte Carmeli') des Hauses in Boppard; 1 Fuhre besseren Weins den Nonnen zu Bärbach ('in der Berpach'); der allgemeinen Präsenz des Limburger Stifts als Entgelt für seine Kurie unterhalb der Scholasterei des Stifts 30 Mark Limburger Währung, die zum Ankauf von Gülten zu verwenden sind, von denen je die Hälfte am 7. und 30. Tage seines Begräbnisses verteilt werden soll. Die Verfügung über die Güter, über die er hier nichts bestimmt hat, legt er in die Hände seiner Testamentare zur Verwendung für sein und seiner Vorfahren Seelenheil. Zu seinen Testamentaren oder Testamentsvollstreckern ernennt er: den Dekan des St. Lubentiusstifts in Dietkirchen; den Dekan des St. Georgenstifts in Limburg; Konrad genannt Honne, Pastor der Pfarrkirche zu Eich ('Eyche'); Heinrich 'Fultgin', Heinrich 'Pellificis' und Nikolaus genannt Hane, Vikare des Limburger Stifts, die für seinen Leichnam, seinen Nachlaß und seine Seele so sorgen sollen, als ob sie vor dem Höchsten Rechenschaft legen wollen. Er bevollmächtigt sie, alles gemäß dem Testament auszuführen, auch die Schulden zu bezahlen und die Forderungen ('credita') einzubringen und deshalb vor den Gerichten und Richtern zu verhandeln. Sie sollen auch zu zweit verfügungsberechtigt sein. Er behält sich das Recht der Änderung des Testaments vor. Das Vermächtnis soll, wenn nicht nach Testamentsrecht, so doch nach dem der Kodizille oder einer andern letztwilligen Verfügung gelten. - Siegel des Dekans in Dietkirchen und des in Limburg sowie des genannten Konrad Honne, während die genannten 3 Vikare das Siegel ihres vorgenannten Herrn des Limburger Stifts mitgebrauchen.

Datierung 

1382 Oktober 27

Originaldatierung 

D. in vigilia beatorum Symonis et Jude apostolorum 1382

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament. Von den drei Siegeln das 1. (des Dietkirchener Dekans) ab. 2. Durchmesser 1,8 cm, im Siegelfeld im Dreipaß ein Dreiecksschild mit dem Wappen der Wiße (wachsender Adler über mit drei Rosen belegtem Balken), Umschrift: '(...)OVICI D(I)C(T)I WISZEN DECANI'. 3. Durchmesser 1,8 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild mit drei Wollkämmen (2:1) in der Mitte eine Rose (?), Umschrift: '(+ S(IGILLVM)) CONRADI HONNO'. - Rückvermerk (um 1400): 'Testamentum Jo(hannis) de Lairhem'

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 688

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde