Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Johann von Scheven, Kurtrierscher Kellner zu Montabaur, beurkundet, dass der Kurfürst, Erzbischof Johann II. von Trier, dem Abte Meffrid vom Kloster Arnstein Kindgedinge von einer Hörigen des Stifts zu Eppenrod mit einem Leibeigenen des Klosters zu Obernhof in der Form gegeben, daß diese Hörige mit den Kindern, welche sie gebären werde, Eigentum des Klosters, die nächste Leibeigene des Klosters aber, die einen Leibeigenen des Stifts heirate, mit ihren Kindern Leibeigene des Stifts werden sollen.
Datierung
1462 Juni 13
Originaldatierung
G. off sondag der heilligen driefelldickeyt etc. 1462
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Original, Pergament, Ausfertigung für das Kloster Arnstein, Siegel des Ausstellers ab
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung |
![]() ![]() |
|
Detailseite | Original | Urkunde |
![]() ![]() |
|
Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfim (1995) |
![]() ![]() |