Vollständige Signatur

HHStAW, 170 I, U 758

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Die Grafen Ruprecht und Johann zu Nassau bekunden ihre durch den Grafen Simon zu Sponheim und Vianden und den rheinischen Städtebund, dessen Eidgenossen sie sind (unser eitgenoszen der rete und stete frunde des bondes an dem Rine), vermittelte Aussöhnung und bestimmen diese Vermittler zu Schiedsmannen für den endgültigen Spruch, den sie abgeben sollen, nachdem die beiden Grafen ihre Klagsätze aufgesetzt, sich auf ihre Schlösser Herborn und Sonnenberg mitgeteilt und beantwortet und mit der Antwort an Heinrich den Jungen zu Mainz gesandt hätten, mit weiteren Bestimmungen über die Innehaltung des Schiedspruches usw. Verhandelt zu Mentze als der rete und stete frunde des bondes an dem Rine off disen dag zu Mencze byeinander gewest sint.
Datierung Datierung
1385 März 25

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel der 2 Aussteller beschädigt

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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