NACHWEIS
Vollständige Signatur
HStAD, B 9, NACHWEIS
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1495 Januar 29
Originaldatierung
Originaldatierung
Donnerstag nach Conversio Pauli
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Landgraf Wilhelm III. von Hessen bekundet, dass Gottfried v. Eppstein-Münzenberg, Graf zu Diez, und Graf Philipp v. Solms-Münzenberg am 27. Januar (Dienstag nach Converso Pauli) ihre Streitigkeiten wegen der den Kindern des Gottfried auf Grund einer Wittumsverschreibung zugefallenen 2.250 rheinische Gulden ihm zur Entscheidung übertragen haben, und dass er darauf festgesetzt habe, dass Philipp diese Summe nebst 112 1/2 Gulden von der jährlichen Gülte bei ihm hinterlegen solle. Außerdem setzt er auf den 23. März (Montag nach Oculi) einen Tag in der Kanzlei zu Marburg fest
Siegler
Siegler
Aussteller
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
Fürstlich-Solmsisches Archiv Lich, Licher Urkunden, Kasten 2 - Ausf., Perg., aufgedr. Sg. unter Papierdecke
Repräsentationen
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