510
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 510
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1373 Februar 1
Originaldatierung
Originaldatierung
Gegeben zcu Avinion nach Gots geburte dryzcehenhundirt iar darnach in dem dry und sibenzigestem iare an unser frouwin abinde der Lichtemesse
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Wilhelm von Magenheim, Propst von Solnhofen, geht gegenüber Konrad von Hanau, Propst von Holzkirchen, für den Fall, dass er Abt von Fulda wird, Verpflichtungen ein. Er verspricht Konrad, dass er ihn und seine Angehörigen, insbesondere seinen Neffen (sinen vetern) Ulrich [IV.] von Hanau, schützen und unterstützen wird. Weiterhin will er Konrad bei seinem nächsten Aufenthalt in der Stadt Fulda oder in der Feldmark 3000 Gulden in Gold und Silber zahlen. Die erste Hälfte wird innerhalb der nächsten drei Monate, die andere Hälfte in den darauf folgenden drei Monaten, gerechnet vom ersten Tag seines Aufenthalts im Fuldaer Gebiet, gezahlt. Sollte Wilhelm die Bezahlung nicht rechtzeitig leisten, sind die Bürgen nach Mahnung durch Briefe oder Boten innerhalb eines Monats zum Einlager in Hersfeld verpflichtet. Dabei führt jeder einen Knecht und zwei Pferde mit sich. Die Bürgen können ihre Verpflichtung nicht ablehnen. Bei Ausfall eines Bürgen ist Wilhelm verpflichtet, innerhalb eines Monats einen Ersatzbürgen zu stellen; andernfalls geht die Last auf die übrigen Bürgen über. Die Rechte Konrads gehen auf seine Erben über. Des Weiteren bietet Wilhelm Konrad die Propstwürde einer der drei Propsteien Petersberg, Neuenberg und Johannesberg sowie das Forstamt des Klosters Fulda an, wobei Wilhelm verspricht, im Hinderungsfall solange jährlich 150 Gulden Gold und Silber aus dem Hof in Hammelburg zu bezahlen, bis Konrad über das Fuldaer Forstamt verfügen kann. Sollte es einen dritten Bewerber für die Abtswürde geben, werden die Absprachen ungültig. Ausstellungsort: Avignon. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1373 Febr.1 2.Siegel von links Avers.jpg|Avers 2]...
Zeugen
Zeugen
Konrad Bechlinger [?], Kanoniker von Aschaffenburg
Nikolaus von Kreuznach, Priester
Dietmar von Selheim [Selm oder Großseelheim, Lkr. Marburg?] und Friedrich Ledenther, Kleriker der Bistümer Mainz und Würzburg
Siegler
Siegler
Konrad Bechlinger [?], Nikolaus von Kreuznach, Wilhelm von Magenheim
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (beschädigt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Vgl. zu Friedrich Ledenther Germania Sacra NF 26, 4, S. 407.
Vgl. zu Wilhelm von Magenheim [Lkr. Heilbronn] als Abt von St. Burkhard in Würzburg (1374-1391) Wagner, Die Äbte von St. Burkhard, S. 35 f.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
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