Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1232

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1487 Juni 8
Originaldatierung Originaldatierung
... der gegeben ist am Freytag nach sant Bonifatien tagk nach Cristi geburte viertzehenhundert und im sibenundachttzigisten iarenn

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Gottschalk von Buchenau bekundet, dass ihm Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, das Gut Wölf (Wolpff), das unterhalb von Fürsteneck [im Gericht Rockenstuhl] liegt und einst Abt und Kloster Fulda von den verstorbenen Wetzel und Heinrich von Buchenau laut einer Verschreibung für 34 Gulden verpfändet war, für 34 Gulden Frankfurter Währung zur Wiederlösung überlassen hat und Gottschalk es fortan innehat. Sollte Fulda das Gut wieder in Pfand nehmen wollen, will Gottschalk dementsprechend verpfänden, wobei den von Buchenau das unbefristete Wiederlösungsrecht zusteht. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Gottschalk von Buchenau
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 468-469

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Vgl. Nr. 852.
Die Lage im Gericht Rockenstuhl geht aus dem Rückvermerk hervor.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen