Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 2103

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1709 April 22
Originaldatierung Originaldatierung
So geben den zweyundtzwantzigsten Aprilis deß ein tausendt sieben hundert neünten jahrß

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er dem Untertan des Klosters in Maberzell, Johann (Hans) Kreiter, sowie dessen Ehefrau und ihren Erben auf dessen Bitten hin das sogenannte Bratlehen in Maberzell als Erblehen mit allen Rechten und allem Nutzen gegeben hat. Dieses Lehen besteht aus zahlreichen weit verstreuten Grundstücken (beystücken). Es folgt eine genaue Beschreibung der Lage der einzelnen Wiesen und Äcker (baustatt). Johann Kreiter hat das Recht, das Lehen seinerseits zu vererben, zu verkaufen oder einzutauschen. Er hat dem Kloster in das zuständige Zentamt einen jährlichen Erbzins in Höhe von insgesamt neun Böhmischen [Groschen], verteilt auf Einzelsummen aus den einzelnen Wiesen und Beeten, zu geben. Dieses Erblehen wird im Falle eines Abtswechsels durch die fuldische Kanzlei erneuert, bei Verkauf oder Tausch des Lehens gilt hingegen die gemeine Kammerlehnordnung des Klosters. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Unterschriften Unterschriften
(Adalbert abbt manu propria [links unter Plica])
Siegler Siegler
Rentkammer des Klosters Fulda
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Bratlehen bezeichnet ein wohl ursprünglich der Kellerei bzw. Küche des Klosters gehörendes Lehen, vgl. DRW II, Sp. 453-454.
Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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