NACHWEIS
Vollständige Signatur
HStAD, B 15, NACHWEIS
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1508 Juni 7
Originaldatierung
Originaldatierung
1508, Mittwoch nach Frauentag Himmelfahrt, assumpcionis
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Hans von Rheindürkheim und seine Ehefrau Else, wohnhaft zu Guntersblum, bekunden, dass sie von Johann Undenheimer, Kaplan des St. Valentin-Altars im Spital zu Oppenheim mit lehnsherrlicher Zustimmung des Hans Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg, gegen einen jährlichen Zins von 1/2 Gulden oder 13 Albus die Hälfte eines in zwei Hausgesesse geteilten Hauses zu Guntersblum bei dem Schneider Niklas Flucker in Erbbestand genommen haben
Siegler
Siegler
Schultheiß und Schöffen zu Guntersblum (Gerichtssg.)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Abschr.
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
O 1 B Nr. 4 Bl. 14v-15v
Repräsentationen
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