NACHWEIS

Vollständige Signatur

HStAD, B 15, NACHWEIS

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1508 Juni 7
Originaldatierung Originaldatierung
1508, Mittwoch nach Frauentag Himmelfahrt, assumpcionis

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Hans von Rheindürkheim und seine Ehefrau Else, wohnhaft zu Guntersblum, bekunden, dass sie von Johann Undenheimer, Kaplan des St. Valentin-Altars im Spital zu Oppenheim mit lehnsherrlicher Zustimmung des Hans Kämmerer v. Worms, genannt v. Dalberg, gegen einen jährlichen Zins von 1/2 Gulden oder 13 Albus die Hälfte eines in zwei Hausgesesse geteilten Hauses zu Guntersblum bei dem Schneider Niklas Flucker in Erbbestand genommen haben
Siegler Siegler
Schultheiß und Schöffen zu Guntersblum (Gerichtssg.)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Abschr.
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
O 1 B Nr. 4 Bl. 14v-15v

Repräsentationen


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