1806 (in)
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1806 (in)
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1513 Mai 6
Originaldatierung
Originaldatierung
Datum Rome apud Sanctum Petrum anno incarnationis Dominice millesimoquingentesimotertiodecimo pridie Nonas Maii pontificatus nostri anno primo
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
In Nr. 1806 und Nr. 1807 [1624 Juli 5] inserierte Urkunde: Papst Leo X. genehmigt die Resignation des Volpert [Riedesel zu Bellersheim], Abt von Hersfeld, der durch seinen Prokurator in die Hand des Papstes sein Amt über das Kloster St. Simon und Judas in Hersfeld resigniert hat. Dadurch war das Kloster Hersfeld in Rom vakant geworden; der gewählte Kaiser Maximilian [I.] empfahl daraufhin den bereits zum Koadjutor mit dem Recht zur Nachfolge im Amt bestimmten Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, als Abt von Hersfeld. Das Kloster Hersfeld war in den letzten Jahren wegen der Machtlosigkeit der Äbte von verschiedenen Missgeschicken und Schulden betroffen, die Gebäude befinden sich in schlechtem Zustand. Da keine Aussicht auf Besserung aus eigener Kraft bestand, hat der Papst entschieden, das Kloster Hersfeld dem Kloster Fulda auf Dauer zu inkorporieren, damit es unter dem Schutz Abt Hartmanns eine vorteilhafte Entwicklung nimmt. Auf Bitten Kaiser Maximilians hat der Papst die Einkünfte und alle Rechte des Klosters Hersfeld dem Kloster Fulda inkorporiert; eine besondere Erlaubnis des Diözesanbischofs ist dafür nicht nötig. Die Einkünfte des Klosters Hersfeld übersteigen im Jahr 60 Kammer-Golddukaten nicht; kürzlich ist auch durch den Kaiser behauptet worden, dass Hersfeld Einkünfte in Höhe von 178 Kammer-Golgdukaten besitzt, daher bezweifelt der Kaiser die niedrigere Angabe und zeigt sich Abt Hartmann und dem Kloster Fulda gegenüber wenig gewogen (minus utile reddi posse tempore procedente); der Papst beruhigt Abt und Kloster in dieser Angelegenheit und spricht sie von allen möglichen Kirchenstrafen frei. Die bisherige Inkorporationsurkunde soll weiterhin volle Gültigkeit haben, auch wenn die Angabe über Einkünfte in Höhe von 178 Kammerdukaten falsch ist. Das Kirchenrecht steht dem nicht entgegen. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Ex apostolica servitutis nobis. (siehe Abbildungen: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1624 Juli 5 Vorderseite.jpg|...
Repräsentationen
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