NACHWEIS
Vollständige Signatur
HStAD, B 15, NACHWEIS
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1744 August 5, Mainz, Martinsburg
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Kurfürst Johann Friedrich Karl (v. Ostein) von Mainz bekundet, dass er nach dem Tod seines Vorgängers Philipp Karl dem (Johann) Franz Pleickard Ulner v. Dieburg, Sohn des verstorbenen Franz Gernand, zu einem Dieburger Burglehen Haus und Hof vor der Burg zu Dieburg samt einer Gülte von 7 Pfund auf der Bede daselbst verliehen habe. Ferner habe er ihm zu einem Mannlehen verliehen den Zoll daselbst, einen Anteil am Märkerding, einen Teil am Gericht zu Holzhausen, am Gassengericht zu Mönfeld und am Gericht zu Ober-Dieburg, die Mühle daselbst, einen Teil an der Mühle zu Stockau, Zehntanteile, das Halsgericht zu Erzhausen sowie den Kirchsatz daselbst. - Kanzleivermerk: Kanzler Johann Jakob Joseph v. Bentzel Lehnspropst Johann Friedrich Stubenrauch
Siegler
Siegler
Aussteller
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 18/57 - Ausf., Perg., anh. Sg.abgef.
Repräsentationen
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