NACHWEIS

Vollständige Signatur

HStAD, B 9, NACHWEIS

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1341 November 18
Originaldatierung Originaldatierung
Sonntag nach Martinstag

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Landgraf Heinrich v. Hessen bekundet, dass er dem Grafen Philipp v. Solms eine Gülte von 6 Mark aus dem Hof zu Holzhausen, bei dem Haus zu Königsberg, zu einem Burglehen verliehen habe. Außerdem habe er dem Grafen seine Schlösser geöffnet, ausgenommen gegen das Reich, Bischof, Ludwig v. Münster, Graf Otto v. Nassau, Graf Johann v. Ziegenhain und dessen Sohn. Graf Philipp v. Solms öffnet ihm dagegen seine Schlösser Hohensolms und Königsberg, ausgenommen gegen das Reich, Erzbischof Baldewin v. Trier, seinen Neffen v. Falkenstein, Konrad v. Trimberg, Hermann v. Lißberg und die Stadt Wetzlar, da diese miteinander in Bündnis stehen. Eventuelle Streitigkeiten zwischen ihnen oder ihren Untertanen sollen durch Ritter Lupel v. Göns und den Greben Hartmann v. Klettenberg geschlichtet werden, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Obmanns Volprecht v. Dernbach
Siegler Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Abschrift des 15. Jahrhunderts, Papier
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Fürstlich-solmsisches Archiv Laubach, Laubacher Urkunden Or. XIV/113d

Repräsentationen


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