NACHWEIS
Vollständige Signatur
HStAD, B 9, NACHWEIS
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1341 November 18
Originaldatierung
Originaldatierung
Sonntag nach Martinstag
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Landgraf Heinrich v. Hessen bekundet, dass er dem Grafen Philipp v. Solms eine Gülte von 6 Mark aus dem Hof zu Holzhausen, bei dem Haus zu Königsberg, zu einem Burglehen verliehen habe. Außerdem habe er dem Grafen seine Schlösser geöffnet, ausgenommen gegen das Reich, Bischof, Ludwig v. Münster, Graf Otto v. Nassau, Graf Johann v. Ziegenhain und dessen Sohn. Graf Philipp v. Solms öffnet ihm dagegen seine Schlösser Hohensolms und Königsberg, ausgenommen gegen das Reich, Erzbischof Baldewin v. Trier, seinen Neffen v. Falkenstein, Konrad v. Trimberg, Hermann v. Lißberg und die Stadt Wetzlar, da diese miteinander in Bündnis stehen. Eventuelle Streitigkeiten zwischen ihnen oder ihren Untertanen sollen durch Ritter Lupel v. Göns und den Greben Hartmann v. Klettenberg geschlichtet werden, gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Obmanns Volprecht v. Dernbach
Siegler
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Abschrift des 15. Jahrhunderts, Papier
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
Fürstlich-solmsisches Archiv Laubach, Laubacher Urkunden Or. XIV/113d
Repräsentationen
Es sind keine Repräsentationen vorhanden.