NACHWEIS
Vollständige Signatur
HStAD, B 15, NACHWEIS
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1532 Februar 27
Originaldatierung
Originaldatierung
Dienstag nach Reminiscere
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Konrad Kolb v. Wartenberg, Friedrich Steinheuser zu Neidenfels, Hans Brack v. Klingen, Wolf v. Bettendorf, derzeit Amtmann zu Otzberg, Viax v. Oberstein und seine Ehefrau Margarethe geb. v. Dalheim, nächste Freunde des Kindes der verstorbenen Eheleute Erpf Brack v. Klingen und Anna geb. U1ner v. Dieburg, sowie Acharius Zorn, Schultheiß zu Oggersheim, als Vormund bekunden, mit ihrem Freund, Schwager und Mitvormund Ulrich Ulner v. Dieburg einen Vergleich geschlossen zu haben über die 1.600 Gulden, die laut der von dem Pfalzgrafen (Ludwig) zwischen den Eheleuten gestifteten Heiratsverschreibung (1523 August 7, Nr. 2053) die Gebrüder Philipp und Ulrich Ulner v. Dieburg ihrer Schwester schuldig und verpflichtet waren, auf ihren (der Gebrüder)Gütern in und um Lindenfels anzulegen. Sie bekunden, dass Ulrich, nachdem die Güter ihm allein zugeteilt worden waren und er sie unbelastet haben wollte, vor 1 1/2 Jahren ihnen die Gülte aufgekündigt und die Auszahlung der 1.600 Gulden angeboten hatte, sie (die Aussteller) nun, nachdem die Gulden ohne Ertrag 2 Jahre liegen geblieben seien und sich keine Anlagemöglichkeit über 4 von 100 geboten habe, Ulrich Ulner zu diesem Zinssatz das Geld wieder angeboten und er es angenommen habe unter Vorbehalt der Wiederlösung. Die Brüder sollen von der Zahlung der 1.600 Gulden freigesprochen sein
Siegler
Siegler
Aussteller 1 - Aussteller 5, Aussteller 7
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 137 - Ausf.; Perg., von 6 anh. Sg. Nr. l, 3 und 5 gut erh., Nr. 4 stark besch., Nr. 2 und 6 abgef.
Repräsentationen
Es sind keine Repräsentationen vorhanden.