1414
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1414
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1510 Februar 22
Originaldatierung
Originaldatierung
... der geben ist nach Cristi unnsers lieben Herren geburt funffzehenhundert und zehen iare auf Freytag kathedra Petri
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Koadjutor und Bestätigter von Fulda, bekunden, dass sie ihrem Marschall und Rat, Albrecht von Trümbach (Trubenbach), in Anbetracht der Tatsache, dass er seit mehr als 30 Jahren im Dienst von Abt und Kloster steht, das Amt Haun (Hune) auf Lebzeiten verpfändet haben. Albrecht erhält den achten Teil von Haun mit allem Zubehör, wie er ihn bislang innegehabt hat, für einen jährlichen Zins von 30 rheinischen Gulden guter, gewichtiger Frankfurter Währung, zahlbar an Kathedra Petri [Februar 22]. Albrecht soll [die Burg] mit den notwendigen Wächtern und Torwächtern besetzen. Abt und Koadjutor haben ihm dazu zwei weitere Ämter in dem Umfang, wie Albrecht sie zuvor besessen hat, verpfändet: den sechsten Teil von Haun, den sie von Georg (Jorg) und Philipp von Haun gekauft haben; den achten Teil von Haun, den sie zur Hälfte von Georg und Philipp von Haun gekauft und zur Hälfte von Giso [?] (Gipse) von Haun als Pfand (in pfandtsweise) innehaben. Albrecht hat ihnen und ihren Nachkommen die Abgaben der zwei Ämter jährlich an Kathedra Petri nach Fulda oder Mackenzell zu liefern. Was von seinem Amt nach Lehnrecht vom sechsten Teil und an Küchenspeise und nach Lehnrecht vom achtel Teil an Abgaben anfällt, darf Albrecht nach seinem Gutdünken nutzen. Albrecht oder die von ihm eingesetzten Amtsleute sollen Abt und Koadjutor über die Amtsrechnungen Register übergeben. Die Hintersassen (armen leute) in den Ämtern soll er nicht mit unangemessenen Pflichten belasten. Albrecht hat sich verpflichtet, Abt und Koadjutor zeitlebens zu dienen. Er erhält für seinen Dienst auf ihre Kosten drei oder vier gerüstete Pferde; die genaue Zahl muss noch geklärt werden; ihm werden seine Unkosten während des Dienstes erstattet, und er erhält angemessene Kleidung. Wenn er seinen Dienst nicht mehr [persönlich] verrichten kann, soll er zur Verwaltung der Ämter einen berittenen Knecht in Fulda einstellen. Dem Knecht werden von Abt und Koadjutor die Unkosten, die ihm während des Dienstes entstehen, erstattet. Der Knecht erhält zudem die Hofkleidung, die die anderen berittenen Knechte des Klosters erhalten. Siegelankündigung. (siehe Abbildung: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler
Siegler
Abt Johann, Koadjutor Hartmann
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 leicht beschädigt)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
|
Detailseite anzeigen |
Digitalisate öffnen