Vollständige Signatur

HStAD, A 5, 73/55

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
Darmstadt 1597 Juni 10

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Erbach

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt belehnt zugleich wegen seiner Brüder Philipp, Friedrich und Heinrich den Grafen Georg von Erbach mit Ämtern zu Tannenberg und Seeheim mit aller Herrlichkeit, Gerichten, Rechten, Wildbann, Diensten, Zinsen, Gülten, Wald, Wassern, Weiden und anderem Zubehör, außer den zwei Teilen, die der landgräfliche Amtmann zu Gießen und Rat Balthasar von Weitolshausen gen.Schrautenbach und sein Sohn Balthasar sowie Philipp von Frankenstein besitzen, und außer der Zentbarkeit und Gerichtsbarkeit, außerdem mit den Dörfern Jugenheim und Balkhausen mit Gerichten, Rechten, Wildbann und Zubehör, wobei ebenfalls die Zentbarkeit und Gerichtsbarkeit ausgenommen bleiben, sowie seinem Teil am Zehnten zu Pfungstadt und dem Freihof.
Siegler Siegler
Unterschrifts- und Siegelankündigung des Ausstellers.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Pergament, mit Unterschrift und angehängtem Siegel.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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