Vollständige Signatur

HStAD, A 5, 73/38

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
Marburg 1540 Oktober 15

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Erbach

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Landgraf Philipp I. von Hessen belehnt die Grafen-Brüder Georg und Eberhard zu Erbach mit Ämtern zu Tannenberg und Seeheim mit aller Herrlichkeit, Gerichten, Rechten, Wildbann, Diensten, Zinsen, Gülten, Wald, Wassern, Weiden und anderem Zubehör, außer den zwei Teilen, die der landgräfliche Amtmann zu Gießen und Rat Balthasar von Weitolshausen gen.Schrautenbach und sein Sohn Balthasar sowie Philipp von Frankenstein besitzen, und außer der Zentbarkeit und Gerichtsbarkeit, außerdem mit den Dörfern Jugenheim und Balkhausen mit Gerichten, Rechten, Wildbann und Zubehör, wobei ebenfalls die Zentbarkeit und Gerichtsbarkeit ausgenommen bleiben, sowie seinem Teil am Zehnten zu Pfungstadt und dem Freihof.
Siegler Siegler
Siegelankündigung des Ausstellers mit dem Sekretsiegel.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Pergament, angehängtes Siegel fehlt.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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