Vollständige Signatur

HStAD, A 3, 59/20

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1547 September 30
Originaldatierung Originaldatierung
1547 den letzten Septembris
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A 3 Busecker Tal, 1547-09-30

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Hessen

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Busecker Tal: Den letzten Septembris haben Philipp, Gilbrecht und Johann v. Buseck, Hartmann, Cunradt, Philipp und Gebhart v. Trohe, als von der Ritterschaft im Busecker Tal, weiland Kaiser Karl vorbracht, wiewohl das Busecker Tal und sie die gemelte v. Buseck und Trohe dem heiligen Reich unmittel und niemands anderes mit aller Ober- und Herrlichkeit, geboten und verboten, zuständig des heiligen Reichslehen auch von den vorigen römischen Kaisern und Königen, mit allen Regalien, Gnaden und Freiheiten versehen und begnadigt, darüber auch Bestätigungsbriefe, so sie vorgelegt erlangt. So habe sich doch unter anderen Fürsten sonderlich der Landgraf zu Hessen und fürstl. .... leute unterstanden, sie und ihre armen Leute und Untertanen vor und vor mit einer Beschwerung über die andere zu belästigen. Item eine Schatzung auf die andre anzulegen, dazu mit unerhörten Zollbeschwerung, Abziehung herbrachts Weidgangs und Beholzung so ihre Eltern und sie alle wegen geruiglich innegehabt und genutzt, zu verdrängen und also aus ihren Freiheiten in ein unerträglich seriret gleich als ob das Busecker Tal unmittel zum Fürstentum Hessen gehört, zu benötigen und also die beide Stamm und ihrer mit genossen, dem Reich absendig zu machen, und dem Fürstentum Hessen zuzueignen. Und haben demnach (gleichwohl per sub et obceptionem in des Herrn Landgrafen höchster Beschwerung und Kustodien auch Hochwohlgeborenen und derselben Räte Gegenberichts unerhöret) von höch stgedachtem Kaiser Karl erlangt, dass seine Kaiserliche Majestät sie, die Gemeldeten v. Buseck und Trohe, auf ihr untertäniges Ersuchen und Bitten mit ihren Schlössern, Häusern, Flecken, Gerichten, Leuten, Habe und Gütern, jetzigen und künftigen, in ihrer Majestät und des heiligen Reichs sonder Gnade, Verspruch, Schutz und Schirm, genehmen und empfangen, doch dass sie einem jeden so geht meßig Spruch oder Anforderung zu ihnen hat, an den ........ da sich gebühret, rechtsstatten, und zu Recht worden, und gebieten darauf höchstgeborene Kaiserlerliche Majestät männiglichen, sie die v. Buseck und Trohe, samt ihren Schlössern, Flecken, Gerichten, Leuten, Habe und Gütern an solchen ihrer kaiserlichen Majestät und des heiligen Reichs sonderer Gnade, Verspruch, Schutz und Schirm nie zu hindern, irren, noch zu beschweren alles bei des Reichs schwerer Ungnade und 30 Mark lothiges Gold zu vermeiden, die ein jeder so oft er f ........ lich hinwieder tut, ihrer Majestät halb in ihre und des heiligen Reichs Kammer und den anderen halben Teil gemeldeten v. Buseck und Trohe unnachlässlich zu bezahlen, verfallen sein solle, laut einer vidimierten Kopie solches kaiserlichen Schutzbriefs de dato 1548, 3. Marty

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Die Urkunde wurde aus inhaltlichen Gründen dem Bestand B 14 zugeordnet und trägt nunmehr die Signatur B 14 Nr. 257.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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