1452
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1452
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1518 Januar 29
Originaldatierung
Originaldatierung
... der gegeben ist Freytags nach Conversio Pauli anno Domini millesimo quingentesimo decimo octavo
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Anna, Herzogin von Mecklenburg, Landgräfin von Hessen, und die Räte des Fürstentums Hessen bekunden, dass Daniel von Fischborn, Amtmann von Rockenstuhl und die Bürgermeister, Räte, Zünfte und Gemeinden der Städte Fulda, Hünfeld und Geisa Annas Sohn Philipp [dem Großmütigen], Landgraf von Hessen, wegen Philipps Rechten (offnung unnd gerechtikeyt), die er an den vier Orten hat, Eide und Gelübde geleistet haben. Aufgrund eines Streits zwischen Mainz, Hessen und Fulda konnte der Burgfrieden bisher noch nicht umgesetzt werden. Deshalb versprechen Anna und die Räte den Amtsträgern der vier Orte an Eides statt, sich an den Burgfrieden mit diesen Orten und Fulda zu halten, bis der Streit beigelegt ist und der ursprüngliche Burgfrieden gelten kann. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2)
Siegler
Siegler
Anna, Herzogin von Mecklenburg, Landgräfin von Hessen
Räte des Fürstentums Hessen
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Papiersiegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Vgl. hierzu Nr. 1451.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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