Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 711

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1410 Februar 22
Originaldatierung Originaldatierung
Datum anno Domini millesimo quadringentesimodecimo ipso die beati Petri ad cathedram

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Johann [von Merlau], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass Hermann von Buchenau, Propst des Klosters Johannesberg bei Fulda, und Konrad am Berge, Kämmerer des Klosters Fulda, mit seiner Zustimmung zwei verpfändete Höfe und ein Gut in Spahl (Spala) für 300 gute, wohl gewogene, rheinische Gulden von den Erben der verstorbenen Ritter Eberhard von Buchenau und Gottschalk von Buchenau abgelöst haben. Hermann hat zwei Drittel der Summe gezahlt, Konrad ein Drittel; dementsprechend sollen sie jährlich Einkünfte und Erträge von den Gütern erhalten. Nach ihrem Tod fallen die Güter ohne Widerspruchsmöglichkeit an den Abt zurück; stirbt einer der Beiden, fällt nur der frei gewordene Teil an den Abt zurück. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Abt Johann
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen