711
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 711
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1410 Februar 22
Originaldatierung
Originaldatierung
Datum anno Domini millesimo quadringentesimodecimo ipso die beati Petri ad cathedram
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Johann [von Merlau], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass Hermann von Buchenau, Propst des Klosters Johannesberg bei Fulda, und Konrad am Berge, Kämmerer des Klosters Fulda, mit seiner Zustimmung zwei verpfändete Höfe und ein Gut in Spahl (Spala) für 300 gute, wohl gewogene, rheinische Gulden von den Erben der verstorbenen Ritter Eberhard von Buchenau und Gottschalk von Buchenau abgelöst haben. Hermann hat zwei Drittel der Summe gezahlt, Konrad ein Drittel; dementsprechend sollen sie jährlich Einkünfte und Erträge von den Gütern erhalten. Nach ihrem Tod fallen die Güter ohne Widerspruchsmöglichkeit an den Abt zurück; stirbt einer der Beiden, fällt nur der frei gewordene Teil an den Abt zurück. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Siegler
Abt Johann
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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