415
Vollständige Signatur
HStAD, B 13, 415
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1500 Mai 6
Originaldatierung
Originaldatierung
uff mittwochen sent Johans des heiligen aposteln und ewangelisten tag , zu latin ante portam latinam gnant
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
Abt. 9, Nr. 16,3
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Hermann [III.] Riedesel der Ältere, Erbmarschall zu Hessen, Hermann [IV.] und Theodorus, seine Söhne, haben in der Verschreibung vom 1. Mai (uff fritag sent Philipps unde Jacobs der heiligen zwolfbotentag) über Freiensteinau (Frienstein) dem Abt Johan zu Fulda versprochen, ihm bis Cathedra Petri die Einwilligung des Pfalzgrafen als des Lehensherrn beizubringen und ihm zur Sicherheit dafür sofort, wenn sie das Kaufgeld einnehmen, die beiden (!) Verschreibungen des Stifts Mainz (Mencze) über dessen Anteil an Lauterbach (Luternbach) zu übergeben, damit sie dem Abt diesen Teil versetzen wollten, wenn sie mit Schickung der Einwilligung oder Bezahlung der 1300 Gulden Hauptgeld säumig würden. da sie nun bei Kürze der Zeit diese Verschreibungen nicht bekommen konnten, haben sie bei dem Abt erreicht, dass er ihnen das Hauptgeld doch überliefert und ihnen zur Überantwortung der Verschreibung über Lauterbach (Luterbach) Frist bis 25. Juli (sent Jacobs tag) gegeben hat. Als Bürgen für die Einhaltung der Frist stellen sie Gotschalck von Buchenau (Buchenowe), Reinhardt von Boineburg (Boneburg), Philips seligen Sohn, und Eberhardt von Merlau (Merlin), die sich verpflichten, auf Mahnung des Abts in ein offenes Wirtshaus zu Fulda mit eigenem Leibe, einem leistbaren Knecht und zwei leistbaren Pferden einzureiten. Abgehende Bürgen sind in vierzehn Tagen durch ebensogute, die sich in Beibriefen verpflichten müssen, zu ersetzen.
Rückvermerk
Rückvermerk
"Herman Riedesel der Älter Erbmarschal u(nd) seine beyde Söhne, nebenst Gottschalck v(on) Buchenau, Reinhard von Böyneburg u(nd) Eberhart v(on) Merlau als Bürgen, verschreib(en) sich dem Abt Johann zu Fuld(a) der Verschreibung über Lautterbach so sie von ChurMaintz haben aufzuantworten bey der 1300 fl. so sie gegen daß dem Stifft verkauffte Theil an Gericht Freyenstein bekom(men), aber dem Consens von Churpfaltz nicht erhalten u(nd) übergeb(en) können A(nn)o 1500"
Siegler
Siegler
Aussteller und Bürgen
1. Siegel: Hermann [III.] Riedesel
2. Siegel: Hermann [IV.] Riedesel
3. Siegel: Theodorus Riedesel
4. Siegel: Gottschalk von Buchenau
5. Siegel: Reinhardt von Boineburg
6. Siegel: Eberhardt von Merlau
1. Siegel: Hermann [III.] Riedesel
2. Siegel: Hermann [IV.] Riedesel
3. Siegel: Theodorus Riedesel
4. Siegel: Gottschalk von Buchenau
5. Siegel: Reinhardt von Boineburg
6. Siegel: Eberhardt von Merlau
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament (30,3 x 52, 4 cm) mit sechs anhängenden Siegeln (alle leicht beschädigt und verwittert)
Die Urkunde ist durch mehrere Schnitte im Pergament entwertet bzw. ungültig gemacht worden.
Die Urkunde ist durch mehrere Schnitte im Pergament entwertet bzw. ungültig gemacht worden.
Druckangaben
Druckangaben
Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 1599
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |
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