80/18

Complete identifier

HStAD, A 1, 80/18

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Groß-Gerau: Zu wissen, nachdem die drei Dörfer und Gemeinden Groß- und Klein-Gerau und Büttelborn im Jahr 1578 November 18 vom damaligen Kanzler und dem Amtmann zu Rüsselsheim, Johann Kleinschmidt bzw. dem + Hans Hermann v. Buseck gen. Mönch wg. ihrer gemeinsamen Weide, gen. die 'Weidheck' dahingehend verglichen wurden, daß die von Groß-Gerau die 'Weidheck' allein nutzen und gebrauchen, die von Büttelborn den 'Spiß' und die von Klein-Gerau den 'Hasentzahl' zu Eigentum haben sollen, während die übrige Weide ungeteilt und in gemeinsamer Nutzung bleiben soll, wurde von Landgraf Ludwig von Hessen [-Darmstadt] ein weiterer Vergleich herbeigeführt: [1] die Teilung von 1578 soll weiterhin Gültigkeit haben. [2] Der ungeteilte und in gemeinsamer Nutzung befindliche Teil der Weide soll unter den Gemeinden gemäß der Anzahl der Haushaltsvorstände oder Herdstätten geteilt werden. [3] Die Teile, die die Gemeinden damals bekommen und in eigener Nutzung gehabt haben, dürfen sie zu ihrem Besten in Wiesen oder Äcker umwandeln. Von diesem Vergleich wurden drei Ausfertigungen erstellt.
Dating Dating
1618 März 19, Darmstadt
Former identifier Former identifier
A 1 Groß-Gerau, 1618-03-19

Provenance


(Previous) provenances (Previous) provenances
Landgrafen von Hessen

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Groß-Gerau:
Sealer Sealer
die Aussteller
Formal description Formal description
Ausf., Perg., 3 Sg. ab

Representations

Type Name Access Information Action
Nutzungsdigitalisat TIF Show details page
Original Urkunde Show details page