B3913
Vollständige Signatur
StadtA KB, I5M2, B3913
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Münzen
Laufzeit
Laufzeit
1675-1841
Bestellsignatur
Bestellsignatur
I5M2a-3913-K135
Vermerke
Enthält
Enthält
Verordnung des Grafen Georg Friedrich über die (abgestufte) Reduktion bestimmter ausländischer Münzsorten (prophylaktische Maßnahme, insbesondere als Reaktion auf die aktuelle Finanzpolitik von Kurköln) [Druck] (1680)
Reskript wegen des roten Geldes (1675)
Interims-Reduktion der Münze (1680)
Devalvirung der gemünzten halben „also genante(n) blaumeuser (?), oder 2 hessenweispfenning“ (1681)
Verordnung zu den Mariengroschen, „so von Braunschweig Wolfenbüttel geschlagen worden“ (1684)
Nachricht wegen der anderthalb und drei Groschen Stücke (1685)(
Anstellung von Recherchen wegen des roten Geldes (1685)
Gänzliche Abschaffung der roten Münze (1685)
Annahmeverbot von „Drey Groschen Stücken“ von Mainzischem und anderem Gepräge, dito Gräflich Wittgensteinische Gulden [Druck] (1692)
Maßnahmen gegen das „Einschleichen“ von halben Groschen aus Frankfurt und dem Hessenlande (neues Gepräge „mit einem geschlungenen I und E“) (1693)
8 Hessenalbus vor 1 Ortstaler in die Landesmiliz- oder Römerkasse zu liefern (1693)
Reduktion der Batzen [Druck] (1699)
Reduzierung der „doppelten Petermänner“ (1704)
Überangebot von ½ „Petermännchen“ (1707)
„Einschleichung“ von neu geprägten fünf Kreuzer Stücken aus Württemberg und anderen Orten (1736)
Beschwerde über die Anhäufung von Sechspfennigstücken („Waldeckische Scheide-Müntz“) (1737)
Annahmekonditionen für „das hiesig rothe geld“ (1737)
Annahmepflicht des Waldeckischen Vierpfennigstücks (1737)
Anprangerung des Unterlaufens des Verbots von verschiedenen Sorten der Kreuzer und halben Batzen (1743)
Währungsregulierungen: Lozis d’or, „Ducat“ und die „Carolin“ (1746, 1749)
Maßnahmen gegen die zu häufige Einfuhr der auch bei den benachbarten Reichsständen verrufenen „neuen silber Müntzen“ (1750)
Vorwürfe an die Stadt wegen Ignorierens der Verordnungen bezüglich neuer Münzsorten (1750, 1752)
Regierungsschreiben wegen Verrufs des Paderbornischen Kupfergelds (1753)
Gehorsamste Anzeige Land-Fiscalis ex officio ca. Stadtmagistrat zu Korbach betreffend Contravention (= Übertretung) edicti, wegen verrufener Münzsorten (1755)
Verordnung gegen die „geringhaltigen neuen Kreuzer Münz-Sorten“ [Druck] (1755, 1756); enthält auch Währungsvergleiche
Währungsfestlegungen durch Fürst Carl:
1) der alte französische Loui d’or: 5 Reichstaler 10 Groschen
2) der Lüneburger : 5 Reichstaler 10 Groschen
3) Sonnen Lozis d’or: 6 Reichstaler 18 Groschen
4) Caroline: 6 Reichstaler 24 Groschen
5) Laubtaler:1 Reichstaler 24 Groschen
(1756)
1) der alte französische Loui d’or: 5 Reichstaler 10 Groschen
2) der Lüneburger : 5 Reichstaler 10 Groschen
3) Sonnen Lozis d’or: 6 Reichstaler 18 Groschen
4) Caroline: 6 Reichstaler 24 Groschen
5) Laubtaler:1 Reichstaler 24 Groschen
(1756)
Abwürdigung des Salzburger Batzengeldes (1757)
Münzverordnungen im Kontext des Siebenjährigen Krieges (u.a. gegen die Einschleppung minderwertiger Münzen seitens fremder Entreprenneurs (= Unternehmer) und Fourage-Commissarien und dem damit einhergehenden Verfall des Münzwesens (1759,1760)
Unterbindung der Ausfuhr von wertvollen Münzen durch die Exemten (1759)
Preisfestlegungen anlässlich von Unregelmäßigkeiten bei den bisherigen „Rothenburger Fruchtfuhren“:
1 Mütte Korn 5 Reichstaler 27 Groschen
1 Mütte Gerste 4 Reichstaler 27 Groschen
etc. (1760)
1 Mütte Korn 5 Reichstaler 27 Groschen
1 Mütte Gerste 4 Reichstaler 27 Groschen
etc. (1760)
Weitere Verordnungen betreffend Preise und Abwertungen, die Auskünfte über diverse Währungen geben:
Polnische und Schwedische Sorten (als geringwertig eingestuft),
Preußische und Braunschweigische Stücke,
Anhalt-Bernburgische Stücke,
Anhalt Zerbstische Münzen,
Neu-Wiedesche, Montfortische, Fürstl. Nassau-Weilburgische,
Brandenburg-Saynische Stücke (1761, 1763)
Polnische und Schwedische Sorten (als geringwertig eingestuft),
Preußische und Braunschweigische Stücke,
Anhalt-Bernburgische Stücke,
Anhalt Zerbstische Münzen,
Neu-Wiedesche, Montfortische, Fürstl. Nassau-Weilburgische,
Brandenburg-Saynische Stücke (1761, 1763)
Maßnahmen gegen das – durch die aus- und inländischen Wechsler verursachte – fast gänzliche Verschwinden von Gold- und Silbermünzen (1761, 1764)
Abwertung des Batzen (1 Gulden = 17 Batzen) nach dem Vorbild von Hessen und Frankfurt (1763)
Magistratsprotokoll betreffend Beschlüsse zur Beibehaltung „der frankfurther Geldcours“ (1764)
Verordnung zum hessischen Albus (gemäß dem „Müntzpatent“) (1765)
Münzverordnung (Währungsvergleich) [Druck], nebst Beschwerde über Kaufleute, Apotheker etc., die die Preise nicht gesenkt hätten (1765)
Verordnung, dass an den Herrschaftlichen und Landeskassen 18 alte Batzen als 1 Gulden gelten (1766)
Verordnung wegen der Hessischen Münzsorten (1766)
Münzverordnung „zu Steurung des verderblich eingerissenen gewissenlosen Wuchers und Haabsucht“ (1766)
Verordnungen betreffend die alten Reichs- und sogenannten Andreas-Taler (1767,1771)
Maßnahmen gegen die nach Waldeck häufig eindringenden „sehr geringhaltigen“ Preußischen, Sächsischen und Mecklenburgischen 1/3 Stücke (1776)
Abschaffung der abgeschliffenen alten Batzen ab 1. Januar 1777 (1776)
Regierungszirkular betreffend Münzfälschung (Dreipfennigstücke) (1777)
Zirkulare
1) wegen falscher Geldmünzer im Hessischen (höchstverdächtig sind die Juden Moses und Heineman aus Stadt Lengsfeld)
2) Maßnahmen betreffend die neuen (weniger wertvollen) französischen Lozis d’or
3) Maßnahmen wegen der (geringhaltigeren) französischen Laubtaler von 1784 und 1785
(1779,1786)
1) wegen falscher Geldmünzer im Hessischen (höchstverdächtig sind die Juden Moses und Heineman aus Stadt Lengsfeld)
2) Maßnahmen betreffend die neuen (weniger wertvollen) französischen Lozis d’or
3) Maßnahmen wegen der (geringhaltigeren) französischen Laubtaler von 1784 und 1785
(1779,1786)
Münzedikt (auf der Basis eines gemeinsamen Schlusses des Oberrheinischen Kreises, Währungsvergleich) [Druck] (1781)
Zirkular betreffend die Einschmelzung der Vier- und Sechsdenar-Stücke und Prägung einer hinlänglichen Quantität Silbermünzen nach dem 20 fl. Fuß (1786)
Verzeichnis der Besitzer von weißem und rotem Geld
Zirkular zur Absetzung des Hessen Darmstädtischen Kupferpfennigs (= 1 Heller Frankfurter Währung)auf ½ Pfennig) (1789)
Bestimmung des Werts bestimmter Kaiserlich-Königlicher Gold- und Silbermünzen durch Fürsten und Stände des Oberrheinischen Kreises (Sozverain d’or, Dukaten, Niederländischer Kronentaler) (1793)
Heruntersetzung der Preußischen Kopfstücke (1795)
Anfrage der Stadt an die Regierung wegen der Bergischen kupfernen ½ und ¼ Stüber-Stücke (1803)
Verordnung über Erhöhung, Verminderung und Absetzung einiger im Fürstentum Waldeck „cozrsirenden“ Münzsorten (Brabanter Kronentaler, Taler Preußischen Geldes, Preußischer Gutegroschen, Preußischer halber Gutegroschen, Cleve-Jülich- und Bergische 3, 2, und 1 Stüber-Stücke, Vorder-Österreichische 6 X-Stücke, Gimbornsche Gutengroschen) (1807)
Weitere währungspolitische Maßnahmen betreffend die Königlich Preußische Courant-Münze (1808)
Zirkulare:
1) Niederhessische Münze,
2) Ungültigkeitserklärung für alle alten kleinen 3-Pfennigstücke von 1730-1761,
3) Abwertung der Preußischen halben Gulden auf 6 Groschen 4 Denare,
4) Erhöhung der „Conwenz Orts Thaler Stücke,
5) Maßnahmen gegen das „Cozrsiren“ der zu leichten Französischen Laubtaler
(1809, 1810)
1) Niederhessische Münze,
2) Ungültigkeitserklärung für alle alten kleinen 3-Pfennigstücke von 1730-1761,
3) Abwertung der Preußischen halben Gulden auf 6 Groschen 4 Denare,
4) Erhöhung der „Conwenz Orts Thaler Stücke,
5) Maßnahmen gegen das „Cozrsiren“ der zu leichten Französischen Laubtaler
(1809, 1810)
Soziale Stützungsaktion zugunsten „der ärmern Claße der Unthertanen“ im Rahmen der Einziehung von koursierenden falschen Kupfermünzen (1811)
Verbot der Annahme aller mit dem Waldeckischen Gepräge nicht versehenen ausländischen Kupfer-Münzen in den öffentlichen Kassen ab 1.1.1812 (1811)
Verordnung wegen der auswärtigen Kupferscheidemünze (1823)
An den Korbacher Stadtmagistrat gerichteter Vorschlag des Stadtrats zu Rhoden zur Abstellung der für die Landes-Untertanen fast unerträglichen Nachteile durch den verschiedenen Geld-Cours (1827)
Aufforderung der Stadt durch die Regierung zu Nachforschungen über den Täter, der in die Rentereikasse eine falsche Geldmünze eingezahlt hatte (1830)
Sämtliche Kirchen- und Kommunalkassen betreffende Bestimmungen wegen des Preußischen und Hessischen Geldes (1830)
Maßnahmen zu den in Umlauf gebrachten falschen 2-Mariengroschen-Stücken (1833)
Schreiben der Landschaftlichen Kammer an die Stadt betreffend den Anschluss des hiesigen Landes an die neuere Münzkonvention und die darauf bezüglichen Einrichtungen (1841)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Umfang 328 Seiten
Repräsentationen
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