Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 11685

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1853 November 11
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A I u, Schlüter sub dato

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Die von dem holstein-schaumburgischen Kanzler Magister Johann Gogreve herrührenden Lehen, die nach dem Tod von dessen Urenkel, Anton Wulbrand Gogreve zu Stadthagen, an dessen Schwester, die Witwe des Statius Kroppen, gekommen waren, die für sich und ihre Mitbelehnten 1673 belehnt worden war. Später gelangten die Lehen an ihre Base Katharina Elisabeth, geborene Meyer, und deren Ehemann, den braunschweigisch-lüneburgischen Amtsschreiber Scheile zu Neuenbrockhausen. Die Witwe Katharina Elisabeth, geborene Meyer, und ihre Kinder waren dann am 22. Mai 1688 belehnt worden. Die Lehngüter beinhalten: 1.) ein freier Siedelhof zu Pohle [Gem., Lkr. Schaumburg] im Amt Rodenberg mit seinem Zubehör an Ländereien, Wiesen, Kämpen, Holzung, Schäferei und Fischerei vom Neuenfelde bis Apelern [Gem. in der Samtgem. Rodenberg, Lkr. Schaumburg]; 2.) eine Hufe Land zu Gestorf [Stadtteil von Springe, Lkr. Region Hannover] im Amt Calenberg; 3.) zwei Meierhöfe zu Hobbensen [Stadtteil von Stadthagen, Lkr. Schaumburg] und Meerbeck [Gem. in der Samtgem. Niederwöhren, Lkr. Schaumburg]; 4.) eine Summe von 2.600 Goldtalern und 3.010 Reichstalern statt der damit abgelösten zwei Zehnten vor dem Dorf Weligehausen im Amt Hamelspringe im Fürstentum Hannover und vor dem Dorf Segelhorst [Stadtteil von Hessisch Oldendorf, Lkr. Hameln-Pyrmont] im Amt Schaumburg als Erblehen. Diese Summe wurde zum Ankauf von Staatspapieren verwendet, die zusammen mit dem restlichen Geld gerichtlich hinterlegt bzw. in die Landkreditkasse gezahlt wurde, bis ein anderweitiger, genügender Ersatz gefunden wird. Durch den Vertrag vom 21. Januar 1841 mit der Krone Hannover wegen Austausch der gegenseitigen Außenlehen ist die Lehnsherrlichkeit über die innerhalb des königlich hannoverischen Staatsgebietes gelegenen Lehen auf Hannover übergegangen. Daher ist nach des Gesetzes vom 26. August 1848 über die Auseinandersetzung der Lehnsverhältnisse der Lehnsverband hinsichtlich der innerhalb des kurhessischen Staatsgebietes gelegenen Lehen erloschen. Dagegen dauert nach demselben Gesetz der Lehnsverband der übrigen, noch im Fürstentum Schaumburg-Lippe gelegenen Lehen, bestehend aus den in der überreichten Lehnsspezifikation näher beschriebenen Frucht- und weiteren Gefällen von dem Meierhof Nr. 4 zu Hobbensen, von den Meierhöfen Nr. 4 und Nr. 17 zu Meerbeck und von den Meierhöfen Nr. 15 und Nr. 54 zu Lindhorst [Gem., Lkr. Schaumburg] als Außenlehen noch an. [Ehemals Lehen der Grafen von Holstein-Schaumburg]
Siegler Siegler
Dr. Beste, Obergerichtsanwalt in Kassel
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsrevers

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: Ernst Wilhelm Gustav Schlüter, Justizrat zu Stade, Sohn des verstorbenen Georg Friedrich Schlüter, Luise Dorothee Albertine Schlüter, Ludwig August Schlüter und die Kinder der verstorbenen Hedwig Elisabeth Luise Schlüter, verheiratete von Quintus Icilius, nämlich Ernst Gustav Wilhelm, Marie Henriette Elisabeth, Ernst Friedrich und Ludwig Wilhelm, und weitere namentlich genannte Personen

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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