HStAM Bestand Urk. 14 Nr. 565

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1599 April 30

Alte Archivsignatur 

Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Printzen zu Hessen Philipsthal, Nr. 1

A I u, Landgraf von Hessen-Philippsthal sub dato

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Der Anteil des Reinhard Treusch von Buttlar am Gericht zu Herleshausen [Gem., Werra-Meißner-Kr.] und an allem anderen Zubehör, den Reinhard Treusch von Buttlar an den 1599 Belehnten mit Zustimmung des Lehnsherrn verkauft hat. Der Anteil stammt aus den Lehen des Klosters Kaufungen, die Konrad, Wolf Hermann, Werner, Burkhard, Friedrich und Reinhard Treusch von Buttlar, Söhne des verstorbenen Reinhard Treusch von Buttlar, wie auch Georg Oswald und Hans Jost Treusch von Buttlar, Söhne des verstorbenen Friedrich Georg Treusch von Buttlar, nach kaufungischem Lehnrecht zu rechtem Lehen innehatten, nämlich: 1.) der sechste Teil des Gerichts zu Herleshausen, und alles, was die Treusch von Buttlar zu Herleshausen besitzen; 2.) ein Vorwerk zum Hain [heute Hahnhof, Hof auf der Gemarkung der Gem. Herleshausen, Werra-Meißner-Kr.]; 3.) ein Fischwasser, gelegen im Engelsfeld oberhalb von Sallmannshausen [Ortsteil der Gem. Gerstungen, Wartburgkr.]. Sollte der 1599 Belehnte nach seinem Tod keine männlichen Erben hinterlassen, steht es dem Landgrafen von Hessen frei, die genannten Lehen von den Töchtern oder den rechtmäßigen Erben für 7.000 Gulden zu erwerben. Die Ehefrau des 1599 Belehnten erhält die Lehen als Wittum. [Ehemals Lehen des Klosters Kaufungen]

Siegler 

Hermann von Wersabe, Amtmann zu Schmalkalden

Formalbeschreibung 

Lehnsrevers

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Belehnte/r: Hermann von Wersabe, Amtmann zu Schmalkalden

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde