Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 14076

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1593 März
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Weiters, Nr. 2
A I u, von Weiters sub dato

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
1.) Der Meierhof zu Helmarshausen [Stadtteil von Bad Karlshafen, Lkr. Kassel], den der 1593 Belehnte bislang gegen Zins besessen hat, als Erblehen, gegen Entrichtung des darauf stehenden jährlichen Zinses; 2.) 300 Gulden Gnadengeld aus dem Amt Helmarshausen, die dem 1593 Belehnten mit 15 Gulden jährlicher Pension so lange verzinst werden sollen, bis sie vom Landgrafen von Hessen mit dem genannten Gnadengeld wieder gelöst werden.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsverpfändung

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: Burkhard von Weiters, hessischer Amtmann zu Helmarshausen
Das Tagesdatum wurde an der dafür frei gelassenen Stelle im Text nicht eingetragen. Die Urkunde wurde durch einen Einschnitt ungültig gemacht. Im Rückvermerk steht, dass der Landgraf die 300 Gulden wieder zurückgezahlt und der Belehnte die Urkunde wieder zurückgegeben hat und diese am 30. Juni 1600 kassiert (caßiret) wurde.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen