Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 12702

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1752 November 02
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Stockhausen, Nr. 2
A I u, von Stockhausen sub dato

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Eine Behausung zu Trendelburg [Stadt, Lkr. Kassel] mit ihrem Begriff und Zubehör, die wegen einer ansehnlichen Schuld ehemals der Rentmeister zu Trendelburg, Johann Klaut (Clauth), dem Landgrafen von Hessen abgetreten hatte, der sie 1614 Burkhard von Stockhausen und seinem Bruder, dem Jägermeister Hans Friedrich von Stockhausen, für 1.500 Gulden verkauft hatte, als Mannlehen. Dazu gehört die Übertragung der Burgfreiheit und Gerechtigkeit, die die von Stockhausen zu Trendelburg ehemals zu Mannlehen gehabt hatten, auf einen anderen adligen Sitz, genannt zur Abgunst, der auf der Länderei der von Stockhausen unter der Stadt bei dem Waschbrunnen (Waschborn) erbaut worden war, weil das ehemalige Haus des Johann Klaut ehemals durch den Krieg wegen der Festung oben in der Stadt demoliert worden war. Des Weiteren dürfen die von Stockhausen vor Trendelburg auf ihrer im Sultener Feld [Sulten, Wüstung auf der Gemarkung der Stadt Trendelburg, Lkr. Kassel] gelegenen Länderei Schafe halten. Beim Aussterben des Mannstammes der von Stockhausen sollen den Töchtern gegen Rückgabe der Behausung 1.000 Gulden ausgezahlt werden.
Siegler Siegler
Johann Friedrich Scheffer
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsrevers

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: Hans Gottfried von Stockhausen, Sohn des verstorbenen Hans Burkhard von Stockhausen, Hans Friedrich von Stockhausen, Sohn des verstorbenen Johann Eckbrecht von Stockhausen, Hans Friedrich, Hans Georg und Hans Ernst von Stockhausen, Söhne des verstorbenen Hans Hermann von Stockhausen, und weitere namentlich genannte Personen

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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