Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 14, 12109

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1339 März 05
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Schweinsberg, Nr. 3
A I u, von Schweinsberg sub dato

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Das Dorf Großenenglis [Stadtteil von Borken (Hessen), Schwalm-Eder-Kr.] mit Gericht, Gülten, Gefällen und aller Schlachtnutzung, als Burglehen, ablösbar mit 170 Mark lötigen Silbers. Im Fall der Ablösung soll der 1339 Belehnte sechs Mark Geld von seinem eigenen Gut dem Landgrafen auflassen und als Burglehen zurück empfangen. Dafür soll das Dorf Großenenglis oder auch Kleinenglis [Stadtteil von Borken (Hessen), Schwalm-Eder-Kr.], das der 1339 Belehnte auch pfandweise inne hat, von dem Landgrafen nicht abgelöst werden, bevor nicht dem Bruder des Belehnten, Johann von Itter, Kanoniker zu Fritzlar, die diesem schuldigen 70 Mark lötigen Silbers bezahlt worden sind. Dazu gehört weiterhin die Bestimmung, dass der Amtmann zu Homberg Großenenglis in gleicher Weise (besehermen) soll wie die anderen eigenen Dörfer und Güter des Landgrafen.
Siegler Siegler
Hermann von Schweinsberg
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Lehnsrevers

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Belehnte/r: Hermann von Schweinsberg
Konzept des Lehnsreverses.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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