12109
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 14, 12109
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1339 März 05
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Schweinsberg, Nr. 3
A I u, von Schweinsberg sub dato
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Das Dorf Großenenglis [Stadtteil von Borken (Hessen), Schwalm-Eder-Kr.] mit Gericht, Gülten, Gefällen und aller Schlachtnutzung, als Burglehen, ablösbar mit 170 Mark lötigen Silbers. Im Fall der Ablösung soll der 1339 Belehnte sechs Mark Geld von seinem eigenen Gut dem Landgrafen auflassen und als Burglehen zurück empfangen. Dafür soll das Dorf Großenenglis oder auch Kleinenglis [Stadtteil von Borken (Hessen), Schwalm-Eder-Kr.], das der 1339 Belehnte auch pfandweise inne hat, von dem Landgrafen nicht abgelöst werden, bevor nicht dem Bruder des Belehnten, Johann von Itter, Kanoniker zu Fritzlar, die diesem schuldigen 70 Mark lötigen Silbers bezahlt worden sind. Dazu gehört weiterhin die Bestimmung, dass der Amtmann zu Homberg Großenenglis in gleicher Weise (besehermen) soll wie die anderen eigenen Dörfer und Güter des Landgrafen.
Siegler
Siegler
Hermann von Schweinsberg
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Lehnsrevers
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Belehnte/r: Hermann von Schweinsberg
Konzept des Lehnsreverses.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |