11780

Complete identifier

HStAM, Urk. 14, 11780

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1569 Januar 11
Former identifier Former identifier
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Scholley, Nr. 1
A I u, von Scholley sub dato

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Eine Hälfte, die von Johann von Hebel heimgefallen war, und noch ein Viertel, das bis 1540 dem Landgrafen von Hessen zugestanden hatte, an dem Dorf Malsfeld [Gem., Schwalm-Eder-Kr.] mit Zubehör, Obrigkeit, Freiheit und Herrlichkeit als Mannlehen, mit der Berechtigung, 300 Gulden am Haus zu Malsfeld zu verbauen. Nach dem Aussterben des Mannstammes des 1527 Belehnten sollen die 300 Gulden seinen Erben wieder ausgezahlt werden. Die weibliche Linie soll erst nach dem Erlöschen des Mannesstammes das Lehen erhalten. Sollte der 1569 Belehnte nach seinem Tod keine Söhne oder Töchter hinterlassen, sollen seine Schwestern und ihre Erben die Lehnsnachfolge antreten. Die Mutter des 1550 Belehnten, Gertrud, soll die Leibzucht an dem Lehen haben.
Sealer Sealer
Georg von Scholley
Formal description Formal description
Lehnsrevers

Information / Notes


Additional information Additional information
Belehnte/r: Georg von Scholley, hessischer Kämmerer, und seine Söhne und Töchter

Representations

Type Name Access Information Action
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