11780
Complete identifier
HStAM, Urk. 14, 11780
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1569 Januar 11
Former identifier
Former identifier
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Scholley, Nr. 1
A I u, von Scholley sub dato
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Eine Hälfte, die von Johann von Hebel heimgefallen war, und noch ein Viertel, das bis 1540 dem Landgrafen von Hessen zugestanden hatte, an dem Dorf Malsfeld [Gem., Schwalm-Eder-Kr.] mit Zubehör, Obrigkeit, Freiheit und Herrlichkeit als Mannlehen, mit der Berechtigung, 300 Gulden am Haus zu Malsfeld zu verbauen. Nach dem Aussterben des Mannstammes des 1527 Belehnten sollen die 300 Gulden seinen Erben wieder ausgezahlt werden. Die weibliche Linie soll erst nach dem Erlöschen des Mannesstammes das Lehen erhalten. Sollte der 1569 Belehnte nach seinem Tod keine Söhne oder Töchter hinterlassen, sollen seine Schwestern und ihre Erben die Lehnsnachfolge antreten. Die Mutter des 1550 Belehnten, Gertrud, soll die Leibzucht an dem Lehen haben.
Sealer
Sealer
Georg von Scholley
Formal description
Formal description
Lehnsrevers
Information / Notes
Additional information
Additional information
Belehnte/r: Georg von Scholley, hessischer Kämmerer, und seine Söhne und Töchter
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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| Original | Urkunde | Show details page |